Kurznews: Landkreis Göppingen - Gewerkschaft NGG: „Seltene Arbeitszeit-Kontrollen”

Kurznews

Landkreis Göppingen - Gewerkschaft NGG: „Seltene Arbeitszeit-Kontrollen”

14.11.2018 10:12 Uhr

Pressemitteilung der Gerwekschaft NGG-Region Ulm-Aalen/Göppingen; Karin
Brugger:

Betriebe in Baden-Württemberg rechnerisch nur alle 350 Jahre geprüft

Kreis Göppingen: Gewerkschaft kritisiert seltene Arbeitszeit-Kontrollen

Tricksereien bei der Arbeitszeit fast nie geahndet: Die rund 6.300
Betriebe im Landkreis Göppingen müssen nur äußerst selten mit einer
Arbeitszeit-Kontrolle der Behörden rechnen. Das kritisiert die
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Nach NGG-Angaben führte die
Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg im vergangenen Jahr lediglich 819
Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes durch. Dabei deckten
die Beamten 111 Verstöße auf. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Zahl der
Prüfungen sogar nochmals um 24 Prozent zurück. Dies ergibt sich aus
einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der stellvertretenden
Fraktionsvorsitzenden der Linken, Susanne Ferschl. Das Schreiben liegt
der Gewerkschaft vor.

Rein rechnerisch wird ein Betrieb in Baden-Württemberg demnach nur alle
348 Jahre kontrolliert, kritisiert NGG-Geschäftsführerin Karin Brugger:
„Die Zahlen sind schockierend. Das Arbeitszeitgesetz ist eines der
wichtigsten Schutzgesetze, das die Beschäftigten haben.“ Es könne nicht
sein, dass die Behörden ihre Kontrollen „ausgerechnet in einer Zeit
zurückfahren, in der Nacht-, Schicht- und Wochenendarbeit immer stärker
zunehmen“, so die NGG Ulm-Aalen-Göppingen.

Ohne eine echte Kontrolle drohe das Arbeitszeitgesetz zu einem bloßen
„Papiertiger“ zu werden. Das sei gerade auch mit Blick auf die
Digitalisierung ein großes Problem. „Viele Beschäftigte im Kreis
Göppingen müssen immer flexibler arbeiten und teils ständig für den Chef
erreichbar sein. Da ist es umso wichtiger, dass sie auch mal Luft holen
können“, sagt Brugger. Nicht ohne Grund schreibe das Arbeitszeitgesetz
eine Ruhezeit von elf Stunden zwischen Ende und Anfang der Arbeit vor.

Letztlich gehe es dabei um die Gesundheit der Menschen. Laut Studien der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) steigt das
Unfallrisiko nach der achten Arbeitsstunde exponentiell an. Wer
regelmäßig nachts oder im Schichtdienst arbeitet, hat danach auch ein
erhöhtes Risiko, am Herzen oder an Diabetes zu erkranken. Aktuell
arbeitet bereits jeder Neunte länger als 48 Stunden in der Woche, so das
Statistische Bundesamt.

Einer Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes, wie sie etwa der Deutsche
Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) fordert, erteilt Karin Brugger
eine klare Absage. „Flexible Lösungen, die für die Betriebe und die
Beschäftigten passen, lassen sich per Tarifvertrag vereinbaren“, so die
Gewerkschafterin. In Branchen wie dem Gastgewerbe und der
Ernährungsindustrie hätten sich etwa Arbeitszeitkonten bewährt.

„Statt Änderungen am Arbeitszeitgesetz brauchen wir mehr Kontrollen,
damit es auch eingehalten wird“, fordert Brugger. Dafür müsse das
Personal bei den Arbeitsschutzbehörden massiv aufgestockt werden. Nach
Angaben der Bundesregierung waren in ganz Baden-Württemberg zuletzt nur
544 Beamte für die Kontrolle der Arbeitszeiten zuständig – bei 285.000
Betrieben.

(Foto: NGG; Nachtarbeit in der Gastronomie)


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