Kurznews: Landkreis Göppingen - Kein Ermittlungsverfahren gegen Landrat Wolff und den Vorsitzenden des Kreistags Wolfgang Rapp

Kurznews

Landkreis Göppingen - Kein Ermittlungsverfahren gegen Landrat Wolff und den Vorsitzenden des Kreistags Wolfgang Rapp

18.01.2019 13:27 Uhr

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ulm:

Kein Ermittlungsverfahren gegen Landrat Wolff und den Vorsitzenden des
Kreistags Wolfgang Rapp.

Göppingen:

Im Dezember 2018 ging bei der Staatanwaltschaft Ulm eine Strafanzeige
gegen Landrat Wolff und den Vorsitzenden des Kreistags Wolfgang Rapp
ein. Hintergrund war ein Empfang des Kreistags anlässlich des 60.
Geburtstages von Landrat Wolff. Der Anzeigeerstatter bezog sich dabei
auf einen Presseartikel, wonach die Feier für die 300 geladenen Gäste
7.500 Euro gekostet habe. Der Anzeigeerstatter sah dadurch den
Straftatbestand der Untreue verwirklicht. Sofern es sich um Gäste aus
dem öffentlichen Dienst gehandelt habe, hätten auch diese sich strafbar
gemacht, da davon auszugehen sei, dass diese keinen Urlaub eingereicht
hätten.

Nach Prüfung des angezeigten Sachverhalts war der Anzeige keine Folge zu
geben. Ungeachtet des Umstands, dass nicht Landrat Wolff selbst zu dem
Empfang geladen hatte, war ein strafrechtlich relevantes Verhalten von
den Beteiligten nicht zu erkennen. Im Zusammenhang mit Entscheidungen,
die sich auf den Haushalt des Landkreises auswirken können, haben deren
Organe einen nicht unerheblichen Handlungs- und Ermessenspielraum, der
vorliegend nicht überschritten wurde. Auch hinsichtlich der Teilnahme
der Gäste an der Feier war ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt
nicht erkennbar.


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