Kurznews: Region - Weitere Informationen zum Coronavirus

Kurznews

Region - Weitere Informationen zum Coronavirus

28.02.2020 14:18 Uhr

Pressemitteilung Ministerium für Kultur, Jugend und Sport BW:

Aufgrund der dynamischen Lageentwicklung informiert das Kultusministerium – ergänzend und konkretisierend zum Schreiben vom 27. Februar 2020 – über die folgenden erweiterten Hinweise für Schulen und Kindertageseinrichtungen:

* Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen
Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind
keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können
daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen.

* Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet
waren, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und
bleiben vorläufig zu Hause.

* Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen
nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten,
Schnupfen, Durchfall, u.a. bekommen, vermeiden alle nicht
notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen
sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder
nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der
Telefonnummer 116117 auf.

* Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder
innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an
COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich
zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen –
unabhängig vom Auftreten von Symptomen.

Das Robert-Koch-Institut hat die Liste der Risikogebiete heute auf die gesamte Region Lombardei in Italien erweitert. Es gilt jeweils die aktuelle Liste der Risikogebiete, die beim Robert-Koch-Institut abgerufen werden kann:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges Coronavirus/Risikogebiete

Die Hinweise gelten für alle Personen an Schulen und Kindertageseinrichtungen, das heißt sowohl für Schülerinnen und Schüler, Kita-Kinder, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie für alle weiteren in den Einrichtungen Beschäftigten bzw. Tätigen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Baden-Württemberg, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben – unabhängig davon, ob sie Symptome aufweisen oder nicht – oder Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, werden zunächst freigestellt und gebeten, mit ihrer Dienststelle telefonisch Kontakt aufzunehmen.

Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden ferner gebeten, mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob Bedenken gegen eine Wiederaufnahme des Dienstes bestehen. Falls solche Bedenken bestehen, werden diese Kolleginnen und Kollegen bis zur zweifelsfreien Klärung des Gesundheitszustandes vom Dienst frei gestellt. Die Bezüge- bzw. Lohnzahlung läuft in dieser Zeit weiter.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertagesstätten bzw. der Schulträger werden die jeweiligen Beschäftigungsträger um eine analoge Regelung gebeten.


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