Kurznews: Landkreis Göppingen - Unbürokratische Stundung von Beiträgen in der Corona-Krise bei der Krankenkasse DAK-Gesundheit

Kurznews

Landkreis Göppingen - Unbürokratische Stundung von Beiträgen in der Corona-Krise bei der Krankenkasse DAK-Gesundheit

30.03.2020 13:13 Uhr

Die Krankenkasse DAK-Gesundheit unterstützt Firmen und Selbstständige im Landkreis Göppingen und bietet unbürokratische Stundung von Beiträgen an.

Die Auswirkungen der Corona-Krise setzen zunehmend auch die deutsche Wirtschaft unter Druck. Die DAK-Gesundheit unterstützt jetzt Unternehmen und Selbstständige im Landkreis Göppingen, die wegen der Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Betroffene können die Stundung ihrer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung beantragen.

Einzige Voraussetzung ist, dass die finanziellen Schwierigkeiten auf die Corona-Krise zurückzuführen sind. Dafür sind keine Nachweise nötig – es genügt ein formloser Antrag, in dem der Schaden glaubhaft dargestellt wird. „Die Corona-Krise stellt uns alle vor ungeahnte Schwierigkeiten“, sagt Karin Sannwald, Chefin der DAK-Gesundheit in Göppingen „Jetzt ist
die Zeit für Solidarität und schnelles Handeln. Daher ist es uns wichtig, unbürokratisch zu helfen.“

Gestundet werden können derzeit die Beiträge für März und April. Wenn die Auswirkungen der Corona-Krise darüber hinaus andauern sollten, bittet die Kasse die Unternehmen im Landkreis sich erneut zu melden.

Beitragsreduzierung für Selbstständige möglich Selbstständige können die Stundung ebenfalls formlos beantragen. Zusätzlich bietet die DAK-Gesundheit ihnen an, die Beiträge zu reduzieren. Das ist für alle Selbstständigen möglich, die noch nicht in der niedrigsten Beitragsstufe
eingestuft sind. Auch hierfür reicht ein formloser Antrag.

„Wir stehen der Wirtschaft auch in schwierigen Zeiten zur Seite“, sagt Karin Sannwald. „Alle Informationen zur Stundung von Beiträgen gibt es auf unserer Homepage unter www.dak.de/beitragsstundung.“

(Quelle: DAK-Gesundheit)


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