Kurznews: Albershausen - Verzicht auf Kindergartengebühren

Kurznews

Albershausen - Verzicht auf Kindergartengebühren

13.05.2020 16:33 Uhr

Albershausen verzichtet auf Kindergartengebühren:

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Sorgeberechtigten die Kindergartengebühren für die Monate April und Mai zu erlassen; außerdem werden die Kindergartengebühren für das kommende Kindergartenjahr nicht erhöht

In der vergangenen Gemeinderatssitzung wurde über das Thema Kindergartengebühren beraten.

Seit dem 17. März 2020 ist der Betrieb von Kindertagesstätten und Schulen untersagt bzw. nur für eine Notbetreuung zulässig. Bis mindestens zum 15. Mai 2020 wird dies so bleiben.

Die Gemeindeverwaltung ist der Empfehlung des Gemeindetags Baden-Württemberg gefolgt und hat die Elterngebühren für die Monate April und Mai 2020 nicht eingezogen. Die Ansprüche selbst sind beibehalten worden.

Allein die Ausfälle für Kindergartengebühren belaufen sich jeden Monat auf über 20.000 €. Gleichzeitig rechnet die Gemeindeverwaltung durch die Corona-Pandemie, dass dem kommunalen Haushalt durch die wegbrechenden Gewerbesteuereinnahmen mehr als 1 Mio. Euro fehlen. Dennoch empfahl die Verwaltung dem Gemeinderat, auf die Gebühren zu verzichten: die Kinder konnten aufgrund der Schließung die Einrichtung faktisch nicht nutzen, nicht wenige Sorgeberechtigte haben durch Kurzarbeit selbst finanzielle Einbußen oder sorgen sich schlimmstenfalls gar um ihren Arbeitsplatz. Gleichzeitig ist ein erster und zweiter Rettungsschirm seitens des Landes an die Kommunen aufgespannt bzw. in Aussicht gestellt worden. Diese Mittel will nun der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung in erster Linie dazu verwenden, dass die Kindergartengebühren für die Monate April und Mai niedergeschlagen und damit nicht (nachträglich) erhoben werden.

Weiterhin beschloss das Gremium, dass durch die Corona-Krise die Eltern derart belastet sind, dass eine erneute „Null-Runde“ der Gebühren eingelegt wird. Für die Eltern bedeutet das konkret, dass es bei den bestehenden Gebühren auch im Kindergartenjahr 2020/2021 bleiben wird, sodass auch hier für die Eltern größtmögliche Planungssicherheit besteht.

Für die Notbetreuung, die in den beiden Kindergärten in Anspruch genommen wurde, wird eine Gebühr erhoben.

(Quelle: Gemeinde Albershausen/Birgit Gunzenhauser)


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