Kurznews: Lk Göppingen - Überschreiten der 7 Tages Indizenz von 50

Kurznews

Lk Göppingen - Überschreiten der 7 Tages Indizenz von 50

19.10.2020 09:57 Uhr

Überschreiten der 7 Tage Inzidenz auf  über 50
Neue Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg tritt am Montag in Kraft

Das Gesundheitsamt teilt mit, dass am Samstag weitere 22 Personen gemeldet wurden, die mit dem Covid-19-Virus infiziert sind. Die Gesamtzahl erhöht sich damit auf 1450 im Landkreis Göppingen. Von diesen sind bisher 1246 genesen und 41 verstorben, sodass momentan 163 akut infiziert sind. Am Donnerstag ist eine knapp 80-jährige Frau aus dem Raum Donzdorf an ihrer Coronaerkrankung verstorben.

Durch die ansteigenden Infektionsraten ist im Landkreis Göppingen die 7-Tage Inzidenz auf 50,7/100 000 Einwohner angestiegen und auch in ganz Baden-Württemberg ist mittlerweile dieser Wert überschritten. Es wurde deshalb am Sonntagvormittag im Landratsamt im Rahmen einer verwaltungsinternen Besprechung das weitere Vorgehen abgestimmt, da weitere Maßnahmen, zum Beispiel Kontaktbeschränkungen angeordnet werden müssen. Für diesen Fall hatte die Verwaltung des Landratsamtes bereits eine Allgemeinverfügung vorbereitet, die dann unverzüglich erlassen worden wäre und spätestens am Montag Rechtskraft erlangt hätte. Diese landkreisspezifische Verfügung hat sich zwischenzeitlich erledigt, da vom Land die neu erlassene Coronaverordnung ebenfalls ab kommenden Montag, 19. Oktober gültig ist. Gleichzeitig tritt die ebenfalls vom Land ausgerufene dritte Pandemiestufe in Kraft. Diese neuen Anordnungen wurden vom Kabinett in einer Sondersitzung am Samstag, 17. Oktober beschlossen. Im Wesentlichen beinhaltet diese neue Coronaverordnung folgende Punkte:•         Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in Fußgängerzonen, sowie in für Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen öffentlicher Einrichtungen, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

•   Begrenzung von privaten Veranstaltungen auf zehn Personen oder Angehörige von zwei Haushalten.
•         Ansammlungen werden auf zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
•         Begrenzung der Teilnehmerzahl für Veranstaltungen auf 100 Personen.
Zudem werden weitere landesweite Maßnahmen, wie zum Beispiel die Maskenpflicht ab Klasse fünf in den weiterführenden Schulen sowie in den beruflichen Schulen auch im Unterricht angeordnet.

Der Landkreis behält sich vor, basierend auf der neuen Coronaverordnung des Landes, in Abhängigkeit von den Infektionszahlen eine weitergehende Allgemeinverfügung zu erlassen.

(Quelle: Landratsamt Göppingen)


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