Kurznews: Landkreis Göppingen - Allgemeinverfügung Sperrzeiten und Alkoholabgabeverbot

Kurznews

Landkreis Göppingen - Allgemeinverfügung Sperrzeiten und Alkoholabgabeverbot

23.10.2020 13:43 Uhr

Landratsamt Göppingen erlässt Allgemeinverfügung über eine verlängerte Sperrzeit und ein Alkoholabgabeverbot


Das Landratsamt Göppingen hat heute, wie schon andere Landkreise zuvor, entsprechend des Pandemiestufenplans des Landes Baden-Württemberg eine Allgemeinverfügung über eine verlängerte Sperrzeit für Gaststätten sowie ein generelles Alkoholabgabeverbot für die Städte und Gemeinden des Landkreises Göppingen erlassen. Anlass hierfür ist, dass der Landkreis Göppingen die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten hat.

Nach dieser Allgemeinverfügung wird für das Gaststättengewerbe der Beginn der Sperrzeit auf 23:00 Uhr, das Ende auf 6:00 Uhr des Folgetages festgesetzt. Zudem dürfen im selben Zeitraum vom Gaststättengewerbe sowie von anderen Verkaufs- und sonstigen Ausgabestellen keine alkoholischen Getränke abgegeben werden. Diese Einschränkungen gelten ab Samstag, den 24.10.2020, 0:00 Uhr. Die Verfügung ist vorläufig befristet bis zum 30. November 2020 und kann bei Bedarf verlängert werden. Sie endet vorzeitig, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Infizierten auf 100.000 Einwohner bezogen auf den Landkreis Göppingen an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.

Die mit den Städten und Gemeinden abgestimmte Einführung der Sperrstunde für Gastronomiebetriebe dient insbesondere dazu, dem nächtlichen Ausgehverhalten der Bevölkerung ein zeitliches Ende zu setzen.
Mit fortschreitender Stunde nimmt erfahrungsgemäß auch die Alkoholisierung und damit einhergehend die Enthemmung der Besucherinnen und Besucher von Gastronomiebetrieben zu. Dies führt zu einer stetigen Verschlechterung der Einhaltung von Hygiene- und Infektionsschutzregeln, weshalb eine zeitliche Begrenzung der Möglichkeit zum Ausgehen notwendig ist. Das parallele Abgabeverbot von Alkohol ab 23:00 Uhr dient dazu, Ausweichreaktionen des Publikums zu verhindern, nachdem eine Bewirtung in den zuvor geöffneten Lokalitäten endet. Ziel ist es dabei, den Konsum alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum, wobei wiederum die Verletzung von Hygiene und Infektionsschutzregeln zu erwarten ist, zu verhindern und dadurch die Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus möglichst einzudämmen.

Landrat Edgar Wolff erläutert hierzu: „Ich bitte die Bevölkerung um Verständnis für diese Einschränkungen. Es ist aber unabdingbar, dort wo die Ansteckungswahrscheinlichkeit besonders hoch ist, die Zahl der Kontakte gezielt zu reduzieren. Damit wird der aktuell sehr dynamischen Entwicklung der Infektionszahlen im Landkreis Rechnung getragen.“


(Quelle: Landratsamt Göppingen)


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