Kurznews: Ebersbach - Kommunalaufsicht genehmigt Ebersbacher Haushalt 2021

Kurznews

Ebersbach - Kommunalaufsicht genehmigt Ebersbacher Haushalt 2021

06.05.2021 13:05 Uhr

Kommunalaufsicht genehmigt Ebersbacher Haushalt 2021

Die Kommunalaufsicht hat sowohl die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021 der Stadt Ebersbach an der Fils als auch die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Stadtwerke und Abwasserbeseitigung, wie vom Gemeinderat am 16. März 2021 verabschiedet, genehmigt. Somit kann die Stadtverwaltung wieder einen ordentlichen Haushalt bewirtschaften und im Rahmen der Budgets handeln. „Es hat sich damit gezeigt, dass es gut und richtig war, den Haushalt später als sonst einzubringen, um so in unsicheren Zeiten eine bessere Planungssicherheit zu erhalten“, so Bürgermeister Eberhard Keller.

Die Kommunalaufsicht merkte aber auch deutlich an, dass die Haushaltspläne der Stadt Ebersbach im Planungszeitraum bis 2024 durchweg negativ sind und dass die Stadt hier tätig werden muss. Einnahmen und Ausgaben müssen auf den Prüfstand gestellt und kurz-, mittel- und langfristige Einsparmöglichkeiten untersucht werden. Das ist notwendig, um auch künftig Gestaltungsspielräume nachhaltig zu sichern und gesetzeskonforme und auskömmliche Haushalte zu erhalten, so die Kommunalaufsicht. "Die genannten Punkte nimmt die Stadtverwaltung sehr ernst und wird diese zusammen mit dem Gemeinderat in einer Haushaltsstrukturkommission angehen", teilt David Blank, Fachbereichsleiter Finanzen und Personal mit.

Eingetrübt wird die positive Nachricht zur Haushaltsgenehmigung vom Landkreis zusätzlich von der weiterhin absolut unsicheren Lage, die sich durch den anhaltenden Lock-Down nicht verbessert. Es ist noch völlig unklar, wie sich die Steuereinnahmen in Ebersbach entwickeln werden - auch wenn erste positive Signale vom Bund kommen. Des Weiteren kommen ungeplante Corona bedingte Kosten auf die Stadt zu wie z. B. Mindereinnahmen bei den Kitagebühren und Kosten für die Umsetzung der Teststrategie.

Um bei dieser unsicheren Haushaltslage die Handlungsfähigkeit zu behalten, wird die Stadtverwaltung sehr zurückhaltend bei den Ausgaben sein und diese auf das Notwendige beschränken. So soll der Handlungsspielraum gesichert werden, um wichtige Bauvorhaben, wie das Kinderhaus 2 oder die Durchführung von Infrastrukturprojekten (z. B. Sanierungen von Straßen), finanzieren zu können.

(Quelle: Stadt Ebersbach)


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