Kurznews: Göppingen - Strafbefehl gegen Krankenschwester der Klinik am Eichert

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Göppingen - Strafbefehl gegen Krankenschwester der Klinik am Eichert

24.01.2019 15:41 Uhr

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ulm vom 24.01.2019:

Strafbefehl gegen Krankenschwester der Klinik am Eichert

Göppingen

In der Nacht vom 18. auf den 19.09.2018 kam es in der Klinik am Eichert
zu einer folgenschweren Verwechslung von Medikamenten. Eine 51-jährige
Krankenschwester der Klinik am Eichert in Göppingen musste während ihres
Nachtdienstes Patienten Schmerzmittel intravenös verabreichen. Hierfür
musste sie das Schmerzmittel in eine Kochsalzlösung geben, welche sodann
den Patienten intravenös über eine Infusion hätte verabreicht werden
sollen. Aufgrund herrschenden Zeitdrucks während ihrer Schicht sah sie
entgegen ihrer üblichen Vorgehensweise davon ab, die Schmerzinfusionen
vorzubereiten und allen Patienten zeitgleich anzulegen. Vielmehr
bereitete sie die Schmerzinfusion für jeden einzelnen Patienten bei
Bedarf gesondert vor. Hierzu griff die Krankenschwestern in eine
Schublade des Pflegestützpunktes der Station, in welcher sie die
Kochsalzlösungen vermutete. Tatsächlich befanden sich dort Beutel mit
dem Lokalanästhetikum Ropivacain. Aus dieser Schublade entnahm die
Krankenschwester in der Folgezeit die Bags, ohne sich zuvor über deren
Inhalt zu vergewissern. Bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen
Sorgfalt hätte die erfahrene Krankenschwester den wahren Inhalt erkennen
können und müssen. Diese Bags reicherte sie - in der Annahme es handle
sich um Kochsalzlösungen - mit dem Schmerzmittel Metamizol an und
verabreichte es so mindestens 5 Patienten. Dadurch verstarben zwei
Patienten. Drei weitere Patienten erlitten Vergiftungen, sind jedoch
mittlerweile wieder wohlauf.

Das Amtsgericht Göppingen hat nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft
gegen die Krankenschwester einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung
in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in drei weiteren Fällen
erlassen. Die Krankenschwester wurde wie beantragt zu einer
Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung zur
Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem hat die Krankenschwester eine
Geldauflage zu bezahlen. Der Strafbefehl ist mittlerweile rechtskräftig.

Die Ermittlungen haben trotz des Umstands, dass in der Tatnacht eine
erhebliche Arbeitsbelastung für die Krankenschwester bestand und die
Vorräte an Kochsalzlösungen in der Tatnacht zu Neige gingen, keinen
Anfangsverdacht für ein Organisationsverschulden seitens der
Verantwortlichen der Klinik am Eichert erbracht, welches ursächlich für
die Handlung der Krankenschwester gewesen sein könnte. Von der
Einleitung eines weiteren Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche
der Klinik wurde daher abgesehen.


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