Kurznews: Landkreis Göppingen - Lantagsabgeordneter Alex Maier befürwortet Förderung im Straßenbau

Kurznews

Landkreis Göppingen - Lantagsabgeordneter Alex Maier befürwortet Förderung im Straßenbau

13.05.2019 13:56 Uhr

Pressemitteilung Landtag Fraktion Grüne: Anja Konanec:

Grünen-Landtagsabgeordneter Alex Maier:
Land trägt mit knapp 3,9 Mio. Euro zur Verbesserung der Straßenverhältnisse in Göppingen bei

Das Land unterstützt die Stadt Göppingen mit einem Zuschuss von 820.000 Euro für ein geplantes Parkleitsystem in der Stadt sowie die Verlegung der Rechberghäuser Straße in Faurndau mit 3.058.000 Euro.

„Das Land kommt seiner Verantwortung für eine Verkehrspolitik aus einem Guss nach. Wir unterstützen die Kommunen gezielt bei Projekten, die sowohl Verkehrssicherheit als auch die Lebensqualität der Anwohner erhöhen und eine intelligente Verkehrssteuerung voranbringen“, erklärt der Grünen-Landtagsabgeordnete Alex Maier.

Neben den Mitteln, die die Kommunen aus dem Finanzausgleich pauschal vom Land für ihre Verkehrsinfrastruktur erhalten, gibt es für bestimmte Maßnahmen Fördermöglichkeiten nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). In diesem Jahr stehen insgesamt 76 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung.

Alex Maier freut sich, dass ein Zuschuss für das Parkleitsystem und die Verlegung der Rechberghäuser Straße bewilligt wird. Die Gesamtkosten belaufen sich bei dem neuen Parkleitsystem auf 1.639.000 Euro, die Verlegung der Rechberghäuser Straße in Faurndau wird ca. 6,1 Million Euro kosten.

Gefördert werden vor allem Vorhaben, die der Verkehrssicherheit dienen, etwa dringliche Baumaßnahmen an Stellen, an denen Schienen und Straßen sich kreuzen oder der Umbau von Knotenpunkten zu Kreisverkehren. Auch klassische Aus- und Neubaumaßnahmen von Gemeinde- und Kreisstraßen, die in diesem Jahr begonnen werden sollen, sind förderfähig. Seit 2014 können auch Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen bezuschusst werden.

Fördermittel aus dem LGVFG gibt es auch für ÖPNV- und Radverkehrsmaßnahmen. Hierüber wird aber getrennt entschieden.


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