Kurznews: Landkreis Göppingen - Mögliche Einschränkungen bei der Abfallentsorgung

Kurznews

Landkreis Göppingen - Mögliche Einschränkungen bei der Abfallentsorgung

20.03.2020 13:26 Uhr

Pressemitteilung Abfallwirtschaftsbetrieb Göppingen; Dirk Kurzschenkel:

Einschränkungen bei der Abfallentsorgung vermeiden

Aufgrund der dynamischen Entwicklung durch den Coronavirus kann es auch bei der Abfallentsorgung zu Einschränkungen kommen. Ausfälle durch Kinderbetreuung oder erkrankte Fahrer und Mitarbeiter in den Entsorgungsanlagen lassen sich nicht so einfach ausgleichen. Dies kann zu Verzögerungen bei der Abholung verschiedener Abfallarten führen.

Sollte in den nächsten Tagen eine solche Situation eintreten, müssen die Aufgaben mit Blick auf den Schutz der Bevölkerung vor Seuchen entsprechend priorisiert werden. Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat mit den Entsorgungsfirmen vereinbart, dass vorerst alle Sammeltouren gemäß den Terminen aus dem Abfallkalender abgefahren werden. Sollte es jedoch zu größeren Personalengpässen kommen, hat die Abholung von Biobeutel und Restmüll Vorrang.

Da immer mehr Berufstätige nicht mehr zur Arbeit können, nutzten viele die Zeit und räumen Keller und Schränke aus oder arbeiten im Garten. In den letzten Tagen sind die zu den Straßensammlungen bereitgestellten Grüngutmengen, die auf den Wertstoffzentren und –höfen abgegebenen Abfallfraktionen oder auch die Sperrmüllanmeldungen überproportional angewachsen. Bei der Sperrmüllabholung muss mittlerweile eine Wartezeit von mindestens acht Wochen eingeplant werden. Die Sammelfahrzeuge kommen den wachsenden Abfallmengen nicht mehr hinterher, die Container und die Lagerflächen auf den Sammelstellen sind nach der Leerung gleich wieder voll.

Aus Sicht des AWB besteht in der aktuellen Situation kein zwingender Bedarf zur unmittelbaren Entsorgung von Sperrmüll, Wertstoffen und Gartenabfällen und bittet darum, solche unkritischen Abfallfraktionen zuhause zwischenzulagern, damit die Erfassungssysteme möglichst lange reibungslos aufrechterhalten werden können. Andernfalls könnte es kurzfristig zu ersten Einschränkungen bei den Holsammlungen oder der Schließung von Sammelstellen kommen. In einigen Nachbarlandkreisen ist dieser Schritt bereits notwendig geworden.


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