23.03.2020 14:39 Uhr
Corona-Soforthilfen für Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige sind auf dem Weg
Das Kabinett hat die Hilfe am Sonntagabend frei gegeben, die genauen Konditionen sind jetzt geregelt. Anträge können demnach von diesem Mittwoch an (25. März) bei den Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern vor Ort gestellt werden. Die L-Bank zahlt das Geld aus.
Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten sollen laut Vorlage einmalig bis zu 9.000 Euro erhalten können, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten gibt es maximal 15.000 Euro, Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten sollen bis zu 30.000 Euro bekommen können.
Der jetzt vorliegende Programmentwurf für einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss soll der Liquiditätsüberbrückung zunächst für drei Monate dienen. In Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der Krise könnten laut der Landesregierung anschließend die Liquidität und Existenz der Unternehmen und der Angehörigen der Freien Berufe durch eine Zuwendung mit Rückzahlungsvorbehalt langfristig gesichert werden.
(Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg)
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