Kurznews: Landkreis Göppingen - Befristete Neuregelungen bei der Grundsicherung geplant

Kurznews

Landkreis Göppingen - Befristete Neuregelungen bei der Grundsicherung geplant

24.03.2020 15:10 Uhr

Die Beantragung von Geldleistungen der Grundsicherung wird vorübergehend
erleichtert.

Der Gesetzgeber plant befristete Neuregelungen zu Vermögensanrechnung
und befristete Anerkennung der tatsächlichen Unterkunftskosten Der
Gesetzgeber plant für alle Neuanträge vorübergehend einen erleichterten
Zugang zur Grundsicherung. Derzeit läuft das gesetzgeberische Verfahren.

Sonderseite der Bundesagentur für Arbeit mit allen wichtigen Informationen:

Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit (BA) informieren wir
Sie aktuell über die neuen Regelungen. Unter
www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung finden Sie auch alle
weiteren Informationen zur Grundsicherung und Sie können die
erforderlichen Anträge abrufen.  In den kommenden Tagen wird außerdem
für alle Fragen eine Sonder-Hotline für Selbstständige, Freiberufler und
andere Betroffene geschaltet. Die Nummer finden Sie dann ebenfalls auf
unserer Internetseite.

Gesetzgeber plant vorübergehend einfacheres Verfahren:

Der Gesetzgeber plant, das Antragsverfahren befristet zu vereinfachen.
Die neuen Regeln sollen voraussichtlich in den nächsten Wochen in Kraft
treten.  Nach aktuellem, vorläufigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens,
soll für einen Zeitraum von sechs Monaten unter anderem in der Regel
darauf verzichtet werden, das vorhandene Vermögen zu prüfen. Auch die
Prüfung, ob die Miete angemessen ist, soll ausgesetzt werden. Kundinnen
und Kunden genießen für diesen Zeitraum den Schutz ihrer bisherigen
Wohnung.

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?

Leistungsanspruch haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus
eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. Der
Leistungsanspruch setzt sich aus der Regelleistung und zusätzlich den
Kosten für die Unterkunft und Heizung zusammen. Alleinstehende erhalten
derzeit 432 Euro Regelsatz im Monat. Der Betrag, den sie erhalten
können, variiert je nachdem, ob und wie viele Menschen zusätzlich im
Haushalt leben und wie deren Einkommenssituation ist. Die Jobcenter
sichern den persönlichen Lebensunterhalt. Anfallende Betriebskosten –
etwa Mietkosten für Büros oder Gehälter von Beschäftigten – dürfen von
den Jobcentern nicht übernommen werden. Dafür kann es aber Kredite oder
Zuschüsse geben.  Informationen hierzu gibt es unter anderem auf den
Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums und des
Bundesfinanzministeriums.  Insofern Selbstständige einen oder mehrere
Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen, kann für diese
Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt werden. Informationen dazu gibt
es unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.

(Quelle: Agentur für Arbeit Göppingen)


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