26.03.2020 12:01 Uhr
Die Stadt Geislingen wird die Erhebung der Gebühren für Kindertagesstätten und Schulkindbetreuung vorläufig ab April aussetzen.
Für betroffene Eltern bedeutet das:
1. Bei Einzugsermächtigung: Der Betrag wird von der Stadtverwaltung
nicht eingezogen.
2. Wer die Gebühr normalerweise selbst überweist, braucht nicht zu
überweisen.
3. Wer einen Dauerauftrag bei seiner Bank eingerichtet hat, sollte
diesen für April stornieren.
Wie es im Mai weitergeht, teilt die Stadtverwaltung – angepasst an die weitere Entwicklung – spätestens am 20. April 2020 mit.
Das Geld für das Mittagessen wird ab dem ersten Schließtag zurückerstattet.
Wichtiger Hinweis: Nach Wiederaufnahme des Unterrichts bzw. des Betriebs der Einrichtungen wird über einen möglichen Erlass der Gebühren endgültig entschieden.
Diese Regelung gilt nicht für die Kinder in der Notbetreuung.
(Quelle: Stadt Geislingen)
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