Kurznews: Region - In vielen NGG-Branchen wird das Kurzarbeitergeld deutlich aufgestockt

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Region - In vielen NGG-Branchen wird das Kurzarbeitergeld deutlich aufgestockt

27.03.2020 12:00 Uhr

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Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat in vielen Branchen der Ernährungsindustrie Baden-Württemberg 90 Prozent Aufstockungsleistungen zur Kurzarbeit vereinbart. Nachbesserungen sind u.a. im Gastgewerbe und im Lebensmittelhandwerk sind dringend geboten.

Ein Lichtblick in Zeiten der Krise sind tarifvertragliche Vereinbarungen zur Kurzarbeit, die die Beschäftigten in den systemrelevanten Branchen der Ernährungsindustrie absichern. Das heißt konkret: Sollte es zur Kurzarbeit kommen, wird dort das Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit per Tarifvertrag durch Zuzahlung des Arbeitgebers auf 90 Prozent aufgestockt.

Zum NGG-Rahmenmanteltarifvertrag der Ernährungsindustrie aus dem Jahr 2000 zählen u.a. Branchen wie die Brauereien, die Erfrischungsgetränke- und Mineralbrunnenindustrie sowie die Nährmittelindustrie. Damit sind die Beschäftigten in Betrieben wie z.B. in den Coca Cola-Betrieben in Baden-Württemberg, Maggi in Singen, Knorr/Unilever in Heilbronn und die vielen mittelständischen Mineralbrunnenbetriebe im Notfall sozial abgesichert.

Ein Beispiel: Ein Facharbeiter mit abgeschlossener Ausbildung in der Mineralbrunnenindustrie, der normalerweise 3.213 Euro brutto im Monat verdient, käme mit 60 Prozent vom Nettoeinkommen auf gerade mal 1255,55 Euro. Durch die Aufstockung von 90 Prozent kommt ein Beschäftigter bei Kurzarbeit auf 1.883,33 Euro. „Damit haben Arbeitgeber und NGG einen soliden Beitrag geleistet, um eine soziale Schieflage bei den Beschäftigten zu verhindern.

Auch die Milchindustrie Baden-Württemberg ist im Manteltarifvertrag eine Aufstockung auf 80 Prozent geregelt.

In anderen Bereichen gibt es derzeit keine tarifvertragliche Regelung. „Von einem Lohnverzicht von 40 Prozent kann aber niemand vernünftig leben. In vielen Fällen lässt sich davon keine Miete zahlen und keine Familie ernähren.“, so Uwe Hildebrandt, Landesbezirksvorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Vor diesem Hintergrund fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Arbeitgeber dazu auf, Tarifvereinbarungen zur Kurzarbeit abzuschließen. Uwe Hildebrandt: „Wir appellieren an die Arbeitgeberverbände im Bäckerhandwerk, Fleischerhandwerk und im Hotel- und Gastgewerbe, mit uns sozialverträgliche Regelungen zu treffen. Das gesetzliche Kurzarbeitergeld von 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent für Beschäftigte mit Kindern reicht hinten und vorne nicht aus. Gerade Menschen in unteren Einkommensgruppen dürfen nicht in die Armut gedrängt werden.“

„Es ist nicht zu rechtfertigen, dass Arbeitgeber von Sozialversicherungsbeiträgen befreit werden, die Beschäftigten aber Einkommensverluste bis zu 40 Prozent hinnehmen müssen.“, so Hildebrandt.

„Wir brauchen daher dringend tarifliche Regelungen und einen Corona-Schutzschirm für Beschäftigte. Arbeitgeber müssen jetzt dringend ihrer sozialen Verantwortung nachkommen. Kurzarbeitergeld ergibt nur Sinn, wenn man davon leben kann. Wir brauchen Aufstockungen und sichere Arbeitsplätze.“, fordert Hildebrandt.

(Quelle: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten)


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