Kurznews: Göppingen - Klinikum Christophsbad lockert Besuchsverbot ab

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Göppingen - Klinikum Christophsbad lockert Besuchsverbot ab

13.05.2020 17:15 Uhr

Klinikum Christophsbad lockert Besuchsverbot:

Ab Montag, den 18. Mai, gelten für Krankenhäuser in Baden-Württemberg neue Besuchsregeln. Nachdem im KLINIKUM CHRISTOPHSBAD seit Ausbruch der Corona-Pandemie das allgemeine Besuchsverbot galt, dürfen Patienten ab kommenden Montag wieder einen Besucher am Tag empfangen. Besucher müssen sich jedoch mind. 24 Stunden vorher auf den Stationen anmelden und die strengen Hygieneauflagen beachten.

„Wir freuen uns selbstverständlich für unsere Patientinnen und Patienten, dass sie endlich ihre Lieben wiedersehen dürfen“, erklären die Geschäftsführer Oliver Stockinger und Dr. Joachim Stumpp. „Dies fördert schließlich auch die Genesung. Kontakte von außen bedeuten für uns aber auch ein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung mit COVID-19. Da wir die uns anvertrauten Personen und unsere Mitarbeitenden zu schützen haben, müssen die Gäste unsere hohen Hygieneauflagen akzeptieren. Wir bitten um Nachsicht für diese unumgänglichen Schritte.“

Mit einem Schreiben vom 9. Mai lockert das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg die Besuchsbeschränkungen und bestimmt gleichzeitig die Auflagen. Pro Patient ist pro Tag grundsätzlich ein Besucher erlaubt, wobei Personen, die in den vergangenen vier Wochen an Corona erkrankt waren oder bei denen ein unwiderlegter Krankheitsverdacht besteht, von Besuchen ausgeschlossen sind. Alle Besucher müssen zudem registriert werden, damit im Falle einer späteren COVID-19-Erkrankung die Kontakte nachzuverfolgen sind.

Dementsprechend müssen sich Besucher des KLINIKUMS CHRISTOPHSBAD mindestens 24 Stunden zuvor über die Stationen ihrer Angehörigen telefonisch anmelden. Beim Einlass muss Identität des angemeldeten Besuchers nachgewiesen werden. Besuche können täglich im Zeitraum von 13 bis 18.30 Uhr (letzter Eintritt) stattfinden. Der Zugang für Besucher erfolgt ausschließlich über den Haupteingang des Klinikums in Haus 20. Dies gilt auch für den Zugang zur Klinik für Geriatrische Rehabilitation. Am Haupteingang werden die Gäste mit persönlichen Daten registriert, auf Corona-Symptome befragt und es wird Fieber gemessen. Sofern sie eine Körpertemperatur von 37,7 Grad Celsius oder mehr vorweisen, wird der Besuch abgewiesen. Ein Mund-Nasen-Schutz wird vom Klinikum gestellt und muss während des kompletten Aufenthalts getragen werden. Auch der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern und die Händehygiene ist unbedingt einzuhalten. Das Klinikum bittet zudem um Verständnis, dass die Besuche zeitlich beschränkt werden, so dass sich nicht zu viele Personen gleichzeitig auf den Stationen befinden.


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