Kurznews: Lk Göppingen - Kandidatenplattform online – Großes Interesse an IHK-Wahl

Kurznews

Lk Göppingen - Kandidatenplattform online – Großes Interesse an IHK-Wahl

08.06.2020 13:18 Uhr

**Briefwahl findet wie geplant vom 6. bis 28. Juli 2020 statt

Ab sofort können sich die etwa 160.000 wahlberechtigten Unternehmerinnen und Unternehmer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart online über die Kandidatinnen und Kandidaten der IHK-Wahl 2020 informieren. Unter www.ihk.st/wahlkandidaten <http://www.ihk.st/wahlkandidaten> präsentieren sie sich mit Foto und persönlichen Angaben sowie den Motiven zu ihrer Kandidatur. In vier Wochen – vom 6. bis 28. Juli – finden die Wahlen zur Vollversammlung und zu den fünf Bezirksversammlungen der IHK Region Stuttgart statt. Auf die 100 Sitze der Vollversammlung und die insgesamt 140 Sitze der fünf Bezirksversammlungen in den umliegenden Landkreisen kommen rund 380 Kandidaturen. „Für ein Ehrenamt bei der IHK-Wahl zu kandidieren stößt nach wie vor auf großes Interesse. Dies zeigt, dass gerade in der aktuellen Krisenzeit viele Unternehmen eine starke regionale Stimme der Wirtschaft für wichtig halten und sich selbst mit einem persönlichen ehrenamtlichen Engagement einbringen“, sagt Hans Heinzmann, Vorsitzender des Wahlausschusses der IHK Region Stuttgart. Es zeige sich, dass viele Kandidatinnen und Kandidaten – trotz der immensen wirtschaftlichen Krise durch die Corona Pandemie – großes Interesse und Engagement für die Wahl aufbringen.

Die IHK-Wahl 2020 kann trotz der Auswirkungen der Corona-Krise auf die regionale Wirtschaft wie geplant stattfinden.

„Die IHK-Wahl findet als Briefwahl statt, weshalb möglicherweise auch noch im Juli geltende Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Verordnungen keine Auswirkung auf den Ablauf haben“, betont Heinzmann. Die Wahlunterlagen erhalten die wahlberechtigten Mitgliedsunternehmen rechtzeitig.

Hintergrund zur Vollversammlung und zu den Bezirksversammlungen

Die Wahlbewerber kandidieren für eine Branche und einen Wahlbezirk, in dem sie selbst unternehmerisch tätig sind. Daher verteilen sich die Kandidatinnen und Kandidaten auf fünf Wahlgruppen, die jeweils aus bestimmten Branchen gebildet werden, und auf die sechs Wahlbezirke Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr und Stuttgart. In drei der fünf Wahlgruppen wird zudem in kleinere Unternehmen (bis neun Beschäftigte) sowie mittlere und große Unternehmen (ab zehn Beschäftigte) untergliedert.

Mit der Aufteilung der Sitze soll sichergestellt werden, dass die Vollversammlung und die fünf Bezirksversammlungen ein repräsentatives Bild der gewerblichen Wirtschaft in der Region Stuttgart wiedergeben. Dieser Grundsatz ist gesetzlich verankert und auch die Rechtsprechung fordert, dass die Zusammensetzung der Vollversammlung die wirtschaftliche Struktur des Kammerbezirks abbildet.

Die Vollversammlung hat 100 Sitze und entscheidet als oberstes Beschlussorgan über das Handeln, die Interessensvertretung und das Beratungs- sowie Dienstleistungsangebot der IHK. Sie legt damit die Grundausrichtung der IHK fest und entscheidet über wirtschaftspolitische Positionierungen sowie über IHK-Finanzen und -Beiträge. Die Vollversammlung wählt den Präsidenten/Präsidentin, der/die die IHK gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer nach außen vertritt. Die Bezirksversammlungen Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr nehmen die Interessen der Unternehmen ihres Bezirks wahr und beschließen selbst über ihre Ausgaben. Alle Mitglieder von Vollversammlung und Bezirksversammlungen sowie deren Präsidien arbeiten ehrenamtlich und erhalten keinerlei Vergütung.

Hintergrund zum Wahlausschuss

Der Wahlausschuss der IHK Region Stuttgart besteht aus sechs ordentlichen und sechs stellvertretenden ehrenamtlichen Unternehmerinnen und Unternehmern, die selbst nicht zur Wahl antreten. Diese werden gemäß der Wahlordnung der IHK Region Stuttgart durch die Vollversammlung berufen. Dem Wahlausschuss obliegt die Durchführung der IHK-Wahl. Die wesentlichen Eckpunkte der Wahl regelt die durch die Vollversammlung beschlossene Wahlordnung.

<http://www.ihkwahl2020.de>(Quelle: IHK Stuttgart/Susanne Joehnk)


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