Kurznews: Lk Göppingen - Land lockert Vorgaben zu Ferienprogrammen für Kinder und Jugendliche

Kurznews

Lk Göppingen - Land lockert Vorgaben zu Ferienprogrammen für Kinder und Jugendliche

26.06.2020 19:43 Uhr

Nicole Razavi MdL: „Jetzt gibt es für Kinder und Eltern eine verbesserte Perspektive für Freizeitangebote in den Sommerferien“ – Sozialministerium lockert Vorgaben für Ferienprogramme

„Jetzt gibt es für Kinder und Eltern eine verbesserte Perspektive für Freizeitangebote in den Sommerferien“, freut sich Nicole Razavi MdL. Wie die CDU-Landtagsabgeordnete informierte, lockerte das Land in seiner aktuellen Verordnung für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit die Vorgaben für Ferienprogramme. Eine vom Sozialministerium mit Vertretern der kommunalen Landesverbände, der verbandlichen und offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des Landesjugendamts eingerichtete Arbeitsgruppe hatte dazu in den vergangenen Wochen intensiv an einer Strategie für die schrittweise Wiederzulassung gearbeitet.

Die wichtigsten Neuregelungen sind:

Ferienprogramme und Zeltlager sind ab dem 1. Juli 2020 mit bis zu 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und ab dem 1. August 2020 mit bis zu 500 Personen möglich (ab dem 1. August werden die Betreuenden bei der maximal zulässigen Personenzahl mit eingerechnet).

Bei Angeboten, an denen mehr als 100 Personen teilnehmen, sind aus den Teilnehmerinnen und Teilnehmern feste Gruppen von bis zu 30 Personen zu bilden, in denen innerhalb der Gruppe die Abstandsempfehlung von 1,5 Meter nicht eingehalten werden muss. Zwischen den Gruppen wird der Mindestabstand empfohlen.

Bei Übernachtungen in Zelten kann für die Schlafenszeit von der Abstandsempfehlung abgewichen werden. Durch geeignete Vorkehrungen wie beispielsweise den Einsatz eigener Zelte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder die Bereitstellung von zusätzlichen Zelten soll eine massenhafte Belegung möglichst reduziert werden.

Eine Selbstversorgung ist bei Angeboten mit Übernachtung in Zelten möglich. Die allgemeinen Hygienevorschriften bei der Zubereitung und der Ausgabe von Speisen und Getränken sind zu beachten.

Für die gemeinsame An- und Abreise sowie für Ausflüge als Teil der Ferien-programme und Zeltlager gilt die Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasenbedeckung.

„Das Infektionsgeschehen hat sich seit Ende Mai positiv entwickelt. Deshalb gibt es jetzt mehr Spielräume in der Verordnung, die Ferienangebote möglich macht und dennoch dem Gesundheitsschutz gerecht wird. Das ist eine wichtige Nachricht für die Familien, die in den vergangenen Monaten eine wirklich schwierige Zeit gemeistert haben. Gerade für die Kinder und Jugendlichen können nach der langen Zeit zu Hause, ohne den wichtigen regelmäßigen Kontakt zu Freunden in der Schule und in der Freizeit, gemeinsamer Spiel und Spaß in den Ferien nun eine wichtige Rolle einnehmen“, so Nicole Razavi abschließend.

(Quelle: Landtagsbüro Nicole Razavi MdL/Thomas Müller)


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