Kurznews: Landkreis Göppingen - Landtagsabgeordneter Alex Maier befürwortet zielgerichtete und unkomplizierte Unterstützung der Bustouristik-Branche

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Landkreis Göppingen - Landtagsabgeordneter Alex Maier befürwortet zielgerichtete und unkomplizierte Unterstützung der Bustouristik-Branche

30.07.2020 12:08 Uhr

Bustouristik-Branche wird zielgerichtet und unkompliziert unterstützt

„Der Verkehrsminister Winne Hermann hat Wort gehalten und einen starken Rettungsschirm für die krisengebeutelte Branche der Busunternehmen gespannt. Damit wird den zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen im Land, deren Einnahmen durch die Corona-Krise vollständig weggebrochen sind, zuverlässig geholfen. Das Land springt ein, um Insolvenzen zu vermeiden. Daher wird zusätzlich zu den bereits bestehenden Bundes- und Landeshilfen nach dem Auslaufen der bestehenden Unterstützungsangebote eine einmalige Zuwendung gewährt“, erklärt der Grünen-Landtagsabgeordnete Alex Maier.

„Die Reisebusbranche zählt bundesweit knapp 240.000 Arbeitsplätze und ist auch im Kreis ein wichtiger Pfeiler für umweltverträglichen Tourismus – sowohl für Gäste, die ins Filstal kommen als auch für Reisende, die damit Ausflüge machen. Da die Busfirmen als Familienunternehmen geführt werden, ist dies auch ein besondere Unterstützung für die Verankerung vor Ort“, so Maier.

Betroffene Unternehmen können für einen Förderzeitraum ab frühestens September einen einmaligen Zuschuss – zweckgebunden pro Reisebus - in Höhe von bis zu 18.750 Euro aus Landesmitteln beantragen. Zusätzlich kann ein Öko-Bonus in Abhängigkeit der jeweiligen Schadstoffklasse des beantragten Busses gewährt werden.

Es ist vorgesehen, die erforderlichen Antragsvordrucke im Laufe des August zu veröffentlichen. Förderanträge können dann bis zum 31. Oktober 2020 für einen Förderzeitraum von September 2020 bis einschließlich Dezember 2020 bei der L-Bank eingereicht werden.Die Anträge werden chronologisch in der zeitlichen Reihenfolge des Antragseingangs beschieden. Im Falle einer Überzeichnung des Förderprogramms werden Förderanträge aufgrund des bereits ausgeschöpften Programmvolumens nicht zum Zuge kommen („Windhundprinzip“). Die Auszahlung erfolgt frühestens zu Beginn des der Bewilligung zugrundeliegenden Förderzeitraums.

(Quelle: Landtagsbüro Alex Maier)


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