26.08.2020 12:17 Uhr
Gemeinde Heiningen und Gemeindeverwaltungsverband Voralb bieten Mitarbeitern Fahrrad-Leasing an
Das Fahrrad- oder Dienstrad-Leasing, oft auch als Jobrad bezeichnet, ist in der deutschen Arbeitswelt mittlerweile bei vielen Arbeitgebern weit verbreitet. Bei diesem Modell sucht sich die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ein Fahrrad mit oder ohne Elektromotor bei einem zugelassenen Fahrradhändler aus, mit dem sie oder er zur Arbeitsstelle fahren können, es aber auch für private Fahrten nutzen darf. Für das Fahrrad wird ein 3-jähriger Leasingvertrag abgeschlossen und die Leasingraten werden über den Arbeitgeber vom Bruttolohn abgezogen. Erst der verbleibende Bruttolohn muss dann versteuert werden und der zu versteuernde Vorteil muss gegenüber dem Finanzamt nur noch mit 0,25 % vom Wert des Fahrrades angegeben werden. Der Staat fördert dieses Modell schon seit Jahren unter anderem auch damit, dass der zu versteuernde Vorteil von ursprünglich 1,0 Prozent auf jetzt 0,25 % gesenkt wurde.
Der öffentliche Dienst tut sich mit diesem Angebot an seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer noch schwer, weil der Tarifvertrag, der mit der Gewerkschaft Verdi ausgehandelt ist, eine Gehaltsumwandlung nur zur Altersvorsorge und nicht für Sachleistungen vorsieht. Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes sieht dies nicht vor, weil durch die Absenkung des zu versteuernden Bruttolohnes auch der Anteil an die Sozialversicherung, also Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung geringfügig abgesenkt wird und damit die abzuführenden Anteile niedriger sind. In den allermeisten Fällen handelt es sich dabei um sehr kleine Beträge, aber der öffentliche Dienst darf und will nicht gegen den Tarifvertrag verstoßen, zumindest dann nicht, wenn er Mitglied im Arbeitgeberverband und damit tarifgebunden ist.
Bürgermeister Aufrecht der Gemeinde Heiningen hat sich über viele Monate mit der Thematik auseinandergesetzt, weil er dies den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde und des Gemeindeverwaltungsverbandes Voralb gerne anbieten, andererseits aber auch nicht gegen den Tarifvertrag verstoßen wollte. Er war schon kurz vorm Aufgeben, als er doch noch eine Möglichkeit fand, das Modell der Belegschaft anzubieten. Der finanzielle Vorteil gegenüber der freien Wirtschaft ist dann zwar geringer, weil der Sozialversicherungsanteile im Bruttolohn weiterhin versteuert und damit in voller Höhe abgeführt werden muss, aber in der Gesamtbetrachtung bleibt das Fahrrad Leasing eine sehr attraktive Möglichkeit auf eine umweltfreundliche Mobilität umzusteigen.
Das Fahrrad kann nach 3 Jahren, also am Ende des Leasing-Zeitraumes, zurückgegeben werden und gegen ein neues, technisch aktuelles Fahrrad ausgetauscht werden oder man kann es zu einem günstigen Restwert ins Privateigentum übernehmen und weiter nutzen oder vielleicht zu einem guten Preis am freien Markt verkaufen.
Der Nachteil, den der öffentliche Dienst hat, relativiert sich, wenn man bedenkt, dass man zusätzlich zur Steuerersparnis besonders am eigenen Auto spart, denn mit jeder Fahrradfahrt, die man sonst mit dem Auto zurückgelegt hätte, spart man Sprit und Abnutzung des Autos. Gleichzeitig tut man mit der Fahrradfahrt seiner Gesundheit etwas Gutes, weil man beweglich bleibt, seine Kondition und Muskulatur stärkt und sich an der frischen Luft bewegt.
Und es gilt eben auch das Argument, dass man die Natur und seine Umwelt weit weniger belastet als mit einer Autofahrt; man wird damit Teil des neuen Denkens zur Mobilität.
Bürgermeister Aufrecht weiß, dass auch sein fahrradbegeisterter Kollege aus Eschenbach Thomas Schubert hinter diesem Modell für den Gemeindeverwaltungsverband steht und dies auch demnächst für die Gemeindebediensteten in Eschenbach anbieten will. Gemeinsam möchten Sie gerne im Landkreis Göppingen Vorreiter im Fahrrad-Leasing sein und geben gerne an alle öffentlichen Institutionen Auskunft.
Seit Juni diesen Jahres gibt es das Angebot und inzwischen haben schon 8 Mitarbeiter*innen einen Leasingvertrag abgeschlossen und sind schon auf ihrem Fahrrad unterwegs.
(Quelle: Gemeinde Heiningen)
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