Kurznews: Göppingen/Esslingen - Manipulationen an den Auspuffanlagen von Motorrädern und PKWs und dadurch erfolgende Lärmbelästigungen erheblich zugenommen

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Göppingen/Esslingen - Manipulationen an den Auspuffanlagen von Motorrädern und PKWs und dadurch erfolgende Lärmbelästigungen erheblich zugenommen

15.09.2020 11:20 Uhr

MEHR KNATTERNDER LÄRM

DURCH AUSPUFF-MANIPULATIONEN

Nach Wahrnehmungen des Pressesprechers des ACE Auto Club Europa haben im Raum Göppingen-Esslingen in jüngster Zeit die Manipulationen an den Auspuffanlagen von Motorrädern und PKWs und dadurch erfolgende Lärmbelästigungen erheblich zugenommen.

„Offenbar hat die Belästigung mit knatterndem Lärm unter meist jüngeren Leuten weitere Anhänger der allenthalben praktizierten Unvernunft gefunden“, vermutet Harald Kraus aus Eislingen. Er macht darauf aufmerksam, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn von der Polizei bzw. der Ordnungsbehörde eine unzulässige Lärmemission festgestellt wird.

Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sieht, so der ACE, den Entzug der Betriebserlaubnis vor, wenn durch rechtswidrig vorgenommene Änderun-gen „das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird“.  Dann liege eine Ordnungswidrigkeit vor, die mindestens mit einem Bußgeld von 90 Euro plus Verwaltungsgebühren geahndet wird. „Hier halten wir eine Erhöhung des Buß-gelds für sinnvoll und angemessen“, erklärte ACE-Sprecher Kraus.

Der ACE fügt ergänzend hinzu: „Im Prinzip erlischt bei Feststellung einer Mani-pulation sofort die Betriebserlaubnis und die weitere Teilnahme am Straßen-verkehr ist verboten. Um daran wieder teilnehmen zu können, muss das Fahrzeug einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorgeführt werden, der auf Kosten des Fahrzeughalters eine Einzelabnahme vornimmt oder sie begründet verweigern  kann.“

Solange die Betriebserlaubnis erloschen ist, bestehe auch, so der ACE weiter, kein Versicherungsschutz mehr.

Der ACE empfiehlt Anwohnern, die sich wiederholt durch zu lauten Lärm aus Auspuffanlagen belästigt fühlen,  das Kennzeichen des Fahrzeugs zu notieren und im Wiederholungsfall die örtlichen Behörden darauf aufmerksam zu machen.

„Natürlich  fordern wir niemanden auf, sich auf die Lauer zu legen. Wer mutwillig  und mit Vorsatz eine Lärmbelästigung durch eine manipulierte  Abgasanlage verursacht, muss mit einer Sanktion rechnen“, erklärte der ACE-Sprecher, „ganz abgesehen davon, dass Manipulationen gegebenenfalls  auch die Emissionswerte negativ beeinflussen und so die Umwelt geschädigt wird.“

(Quelle: Harald Kraus ACE-Pressesprecher Göppingen-Esslingen)


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