Kurznews: Geislingen - Stellungnahme der Stadtverwaltung zur Bürgerinformation am 24.09.2020

Kurznews

Geislingen - Stellungnahme der Stadtverwaltung zur Bürgerinformation am 24.09.2020

09.10.2020 12:17 Uhr

Stellungnahme der Stadtverwaltungzur Bürgerinformation am 24.09.2020 in der Jahnhalle „Schulentwicklungsplanung in Geislingen“

Aufgrund der aktuellen Klageverfahren muss die Stadtverwaltung zu mehreren Aussagen, die in der Jahnhalle vonseiten der Schulleitung des Michelberg-Gymnasiums getätigt wurden, Stellung beziehen. Die Schulleitung berief sich mit ihren Aussagen auf fachkundige Eltern sowie auf einen nicht namentlich genannten Statik- Fachmann im Hintergrund.

Im August 2018 musste die Stadtverwaltung aufgrund von erkennbaren Schäden an der Tragkonstruktion des Daches vorsorglich den NwT-Bereich sperren. Dies erfolgte auf dringende Empfehlung des von der Stadt eingeschalteten Ingenieurbüros für Tragwerksplanung. Der Schutz der Kinder und Lehrerschaft hatte hier absolute Priorität, selbst unter dem Risiko, dass weitere Erkenntnisse andere Schlüsse zulassen könnten. Eine andere Entscheidung gab es hier nicht zu treffen.

Beauftragt wurde hierfür ein bisher in den Bauablauf nicht involviertes Ingenieurbüro für Tragwerksplanung, auch um die Verantwortlichkeiten von neutraler Stelle prüfen zu lassen. Die Untersuchungen ergaben, dass nachweislich Versäumnisse vonseiten des bei der Sanierung eingesetzten Statikbüros vorliegen. Zur Vermeidung finanzieller und rechtlicher Nachteile leitete die Stadtverwaltung ein Klagverfahren gegen das Statikbüro ein, in das auf dessen Initiative hin auch der von der Baurechtsbehörde bei der Sanierung eingesetzte Prüfstatiker einbezogen ist. Gegenstand der bezifferten Klage sind bislang lediglich die der Stadt entstandenen Kosten für Interimsmaßnahmen, wie etwa die Aufstellung der Schulcontainer, nicht jedoch die Kosten, die voraussichtlich für eine Ertüchtigung erforderlich sind. Diese werden erst dann in das Verfahren eingebracht, wenn über den weiteren Umgang mit der Schule und die Art der Sanierung abschließend entschieden ist.

Noch im September 2019 hoffte die Stadtverwaltung, trotz eines schwer belasteten Haushalts, eine zweite Sanierung stemmen zu können und ließ vom Architekturbüro Wunderlich 3 Varianten durchrechnen, die sowohl dem Gemeinderat, als auch der Bürgerschaft vorgestellt wurden.
Die Sanierung des Schulgebäudes schloss unter Berücksichtigung aller notwendiger Interimsbauten und möglichen Zuwendungen durch den Rechtsstreit mit rund 24,3 Mio. € ab. Die Kostenprognosen wurden im Zuge der Schulentwicklungsplanung durch das Beratungsunternehmen BIREGIO nun noch einmal bestätigt, wie der Presse ja auch unlängst zu entnehmen war.

Bereits im September 2019 wurde umfassend geprüft, ob die Schule ein zweites Mal während des Betriebs saniert werden könnte. Alle Fachleute erteilten diesem Ansinnen eine klare Absage.

Im November 2019 informierte die Stadtverwaltung in der Jahnhalle die Bürgerschaft über die bauliche Misere. Viele Schadensbereiche überlagern sich, was eine punktuelle Instandsetzung nahezu unmöglich macht.
Die statischen Probleme im NwT-Bereich, die zu diesem drastischen Schritt geführt haben, sind nicht der ausschlaggebende Kostenblock des Gesamtschadens, doch in der Außenwirkung von großer Tragweite.

Aus Sicht der Stadtverwaltung ist der Vorwurf absurd, die Kosten der Schäden mit Blick auf das bevorstehende Klageverfahren möglichst hoch anzusetzen, denn die diesen Schäden gegenüberstehenden Versicherungssummen werden ohnehin nur einen Bruchteil abdecken können. Äußerungen diesbezüglich vonseiten der Schule, obwohl diese über die Situation informiert ist, erschweren den Prozessverlauf unnötig und gefährden den Prozesserfolg. Zudem wird das mit der Klage befasste Gericht die von der Stadt bezifferten Kosten objektiv prüfen, im Regelfall durch Beiziehung eines externen Sachverständigen. Die von der Stadt bislang im Verfahren aufgerufenen Kosten wurden zudem bislang von den beteiligten Ingenieur- bzw. Statikbüros nicht substantiiert angegriffen.

Bereits im Frühjahr 2020 tauschte sich die Stadtverwaltung mit fachkundigen Eltern aus. Es wurden sehr detaillierte Fragen beantwortet. Im Ergebnis kam man zu dem Schluss, dass der von Stadt eingeschlagene Weg plausibel ist.

Die nun am 24.09.2020 von der Schulleitung in den Raum gestellten Instandsetzungskosten von 12 bis 15 Mio. € sind nicht nachvollziehbar. Diese Zahlen stammen, wie die Stadtverwaltung inzwischen in Erfahrung bringen konnte, auch vom im Klagverfahren beteiligten Statikbüro, das seinerzeit die Prüfstatik erstellte und dabei nach Auffassung der Stadt pflichtwidrig handelte. Eine belastbare Kostenprognose würde voraussetzen, dass das mit der Schule im Kontakt stehende Ingenieurbüro für Prüfstatik vollumfänglich über das Gesamtschadensbild informiert ist, das sich leider nicht auf ein Gewerk beschränkt sondern eine Vielzahl von Bereichen betrifft, die einander bedingen und daher nicht isoliert betrachtet werden können.

Die Stadtverwaltung sieht sich bei den von ihr mit der Untersuchung des weiteren Vorgehens beauftragten Büros uneingeschränkt in guten Händen und hat keinen Anlass, deren – im Übrigen übereinstimmende und kohärente – Ergebnisse in Zweifel zu ziehen.

Ungeachtet dessen ist die Stadtverwaltung selbstverständlich für alle Vorschläge offen, die zu einer wirtschaftlichen und kostengünstigen Instandsetzung führen könnten. Dies gilt auch für die aus Sicht der Stadtverwaltung verantwortlichen Verursacher. Die Stadtverwaltung hat daher das seinerzeit beteiligte Ingenieurbüro für Prüfstatik gebeten, sein Konzept schriftlich einzureichen, um es unvoreingenommen auf seine Eignung überprüfen zu lassen.

(Quelle: Stadt Geislingen)


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