27.11.2020 10:14 Uhr
Bei der gestrigen Berichterstattung ist unserer Redaktion ein Fehler unterlaufen, den wir hiermit entschuldigen möchten. Im Beitrag „Die Corona-Beschlüsse im Überblick“ vom 26. November berichteten wir darüber, dass „Körpernahe Dienstleistungsbetriebe wie Nagelstudios und Massagepraxen sowie Zoos und Tierparks“ ab Montag wieder öffnen dürfen. Dieses Beschluss trifft nur auf das Bundesland Schleswig-Holstein, nicht allerdings auf das Land Baden-Württemberg zu. Schleswig-Holstein schlägt aufgrund vergleichsweise geringer Infektionszahlen einen Sonderweg in diesem Punkt ein. In Baden-Württemberg gilt diese Lockerung jedoch nicht. Den entsprechenden Abschnitt haben wir aus unserem Beitrag entfernt und bitten dies zu entschuldigen.
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