01.01.2021 13:09 Uhr
Das Polizeipräsidium Ulm hatte in der Silvesternacht fast 300
Einsätze. Die Polizei war personell gut aufgestellt und wurde durch die
Bereitschaftspolizei unterstützt. Auch die Städte wirkten mit ihren
Ordnungsdiensten zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung mit. Ein
Großteil betraf vermeintliche Verstöße gegen die Coronaverordnung im
Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Eine Vielzahl der Anrufer
gingen davon aus, dass jegliches Feuerwerk verboten ist. Ihnen war meist nicht
klar, dass nur das Abbrennen auf öffentlichen Flächen verboten ist.
Weiter wurde eine Vielzahl von Verstößen gegen das Aufenthaltsverbot zur
Nachtzeit gemeldet. Auch angeblich größere Partys, meist in Zusammenhang mit
einer Ruhestörung, waren regelmäßig Anlass für eine polizeiliche Überprüfung vor
Ort. In den meisten Fällen konnte gar kein Lärm festgestellt werden. Die
wenigen, die auf die Rechtslage aufmerksam gemacht werden mussten, hielten sich
auch daran. Die überwiegende Zahl kontrollierter Personen hatten einen triftigen
Grund dafür.
Alle Dienststellen berichten, dass ab 20 Uhr sehr wenig Personen- und
Fahrzeugverkehr war. Die Bestreifung der bekannten Aufenthalts- und Treffpunkte
bestätigte dies.
Im Landkreis Göppingen war der Schwerpunkt in der Stadt Geislingen. Hier gab es
bei 112 kontrollierten Personen 35 mündliche Verwarnungen und fünf Anzeigen.
Gegen 17 Personen, die trotz einer Verwarnung sich nicht entfernen wollten,
wurde ein Platzverweis ausgesprochen.
In Göppingen wurden 9 Anzeigen wegen einem Verstoß gegen die CoronaVO gefertigt,
1 Verstoß wegen einer unrechtmäßig Verwendung von Feuerwerkskörpern.
39 Personen wurden mündlich verwarnt.
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