10.02.2021 13:21 Uhr
Förderantrag bis spätestens Ende März stellen
Krankenkassen unterstützen Selbsthilfegruppen
Esslingen/Göppingen, 10.02.2021– Bis spätestens 31. März haben gesundheitliche Selbsthilfegruppen in den Landkreisen Esslingen und Göppingen Gelegenheit, einen Förderantrag zu stellen. Darauf weist jetzt die Regionale Fördergemeinschaft hin. Unter der Federführung der AOK Neckar-Fils stimmt dieses Gremium aus Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen und Selbsthilfevertretern jedes Jahr über die Vergabe der Förderanträge ab.
„Ich kann nur jede gesundheitliche Selbsthilfegruppe ermutigen, Förderung zu beantragen. Die Menschen in den Selbsthilfegruppen arbeiten ehrenamtlich. Sie helfen Betroffenen, mit ihrer chronischen Krankheit oder Behinderung besser umgehen zu können. Die Selbsthilfegruppen sind eine wichtige Säule unseres Gesundheitswesens“, sagt Birthe Schöne vom Sozialen Dienst der AOK Neckar-Fils und zuständig für die Selbsthilfegruppen.
Antragsformulare sind auf der Internetseite der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de
eingestellt. Dort befindet sich auch der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“, in dem die Voraussetzungen für eine Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen erläutert werden.
Die ausgefüllten Antragsunterlagen müssen bis zum 31. März 2021 an die Regionale Fördergemeinschaft Neckar-Fils, c/o AOK-Die Gesundheitskasse, CC Sozialer Dienst, Rosenstr. 22, 73033 Göppingen gesendet werden. Weitere Fragen werden unter der Telefonnummer 07161 203-232 beantwortet.
(Quelle: AOK - Die Gesundheitskasse Neckar-Fils)
Mehr zum Thema:
www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de
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