15.02.2021 16:31 Uhr
Altpapiervereinssammlungen dürfen eingeschränkt starten
Gesundheitsamt appelliert aber zur Handhabung mit Augenmaß
Nachdem zuletzt jegliche Vereinssammlungen für Altpapier aus Infektionsschutzgründen untersagt waren, sind nach der Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg Sammlungen von Vereinsmitgliedern für Vereine unter Beachtung der privaten Ansammlungsverbote (§ 9 CoronaVO) grundsätzlich wieder möglich. Sammeltermine waren in den letzten Wochen untersagt, da diese nicht als triftiger Grund angesehen wurden, der ein Verlassen des Hauses auch während der Ausgangsbeschränkung rechtfertigte. Zu beachten ist aber weiterhin die Regelung zu den Kontaktbeschränkungen. Es darf sich auch bei Sammlungen nur ein Haushalt mit maximal einer weiteren Person treffen.
Vereine, die in dieser Zeit ihre Sammlungen ausfallen lassen mussten, können diese nun nachholen. Allerdings müssen die nach wie vor geltenden Hygienevorschriften des Landes eingehalten werden. Dazu zählen Abstand halten, Maskenpflicht für Sammler und Anlieferer sowie Kontaktverbot eines Haushalts mit mehr als einer weiteren Person. Vereinen, die in nächster Zeit eine Sammlung planen, wird empfohlen, sich rechtzeitig vorab mit den zuständigen Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden in Verbindung zu setzen.
Auch wenn sich mit der neuen Corona-Verordnung die Rechtslage geändert hat, die solche Papiersammlungen wieder zulässt, appelliert das Gesundheitsamt mit Blick auf die Verbreitung der neuen Coronavirus-Mutationen an die Vereine ernsthaft zu prüfen, ob solche Sammlungen unbedingt notwendig sein müssen. Dringend wird darauf hingewiesen, dass sich trotz der momentan insgesamt sinkenden Corona-Fallzahlen, die Coronavirus-Mutationen diffus vermehren. Daher sollten Altpapiersammlungen möglichst auf nur eine Familie begrenzt bleiben. Auf Abstand und das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder einer FFP2 bzw. KN95/N95 Atemschutzmaske ist zu achten.
Aufgrund der momentan noch schwierig einzuschätzenden dynamischen Lage, muss zeitnah vor dem eigentlichen Sammeltermin geprüft werden, ob die infektionsepidemiologische Lage die Durchführung der Altpapiersammlung zulässt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 50 im Landkreis wieder überschreiten sollte, da hier dann ggf. erneute Einschränkungen umzusetzen sind.
(Quelle: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen)
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