Kurznews: Landkreis GP - Weitere Einschränkungen im Landkreis Göppingen

Kurznews

Landkreis GP - Weitere Einschränkungen im Landkreis Göppingen

13.04.2021 17:07 Uhr

Weitere Einschränkungen im Landkreis Göppingen

Drei weitere Allgemeinverfügungen aufgrund weiter steigender Inzidenz / Strengere Kontaktbeschränkungen

Das Landratsamt Göppingen veröffentlicht am morgigen Mittwoch drei weitere Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen im Landkreis, die über die bereits verfügte und ab Mittwoch, 14.04.2021 gültige Ausgangsbeschränkung hinausgehen. Diese Maßnahmen sind nötig, da die Inzidenz im Landkreis weiter steigt und mittlerweile über der Schwelle von 200 pro 100.000 Einwohner liegt. Am heutigen Dienstag meldet das Gesundheitsamt 87 neue Corona-Fälle.

Ab Freitag, 16.04. treten folgende Maßnahmen in Kraft: Es besteht eine Testpflicht im Bereich körpernaher Dienstleistungen. Das bedeuetet, dass Personen, die körpernahe Dienstleistungen wie beispielsweise Friseursalons besuchen, einen negativen PCR Test oder einen negativen Antigen-Schnelltest, die beide nicht älter als 24 Stunden sein dürfen, vorlegen müssen. Auch die in diesem Bereich Beschäftigten müssen einen solchen Test zweimal wöchentlich vorweisen können. Die Testpflicht ist hierbei das mildere Mittel, um eine Schließung von beispielsweise Friseurbetrieben zu verhindern. Des Weiteren muss bei Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften die Anzahl der Personen so begrenzt werden, dass sich pro 10m² Fläche des jeweiligen Veranstaltungsraumes nur eine Person aufhält. Bei Veranstaltungen bei Todesfällen im Freien wird die Gesamtanzahl der Teilnehmer auf maximal 50 Personen begrenzt.

Zudem werden - abweichend von der Corona-Verordnung des Landes – die Kontaktbeschränkungen weiter verschärft. Ab Freitag, 16. April, dürfen sich nur noch Personen eines Haushaltes mit einer weiteren Person treffen, insgesamt aber nicht mit mehr als fünf Personen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit und Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.

“Mir ist bewusst, dass diese Maßnahmen weitere herbe Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis bedeuten. Wir haben diese Entscheidung sorgfältig abgewogen und vor dem Hintergrund der immer kritischer werdenden Situation auf den Intensivstationen sowie zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung getroffen. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, sich an die Maßnahmen zu halten.”, so Landrat Edgar Wolff. Die Ansteckungen fänden derzeit insbesondere im Bereich von Familien und privaten Treffen statt. In diesen Fällen werde oft der Mindestabstand nicht eingehalten und es gäbe keine Hygienekonzepte. Daher habe man in diesem Bereich weitergehende Maßnahmen ergreifen müssen, so Wolff.

Die vollständigen Allgemeinverfügungen sind ab Mittwoch, 14.04. unter www.landkreis-goeppingen.de abrufbar.

(Quelle: Landratsamt Göppingen)

 

Mehr zum Thema:

www.landkreis-goeppingen.de



Über uns

Die filstalwelle wird in das digitale Kabelnetz von Vodafone eingespeist und zusätzlich per Livestream verbreitet. Damit können im Kreis Göppingen rund 256.000 Zuschauer die filstalwelle empfangen.

Kontakt

Filstalwelle TV GmbH
Kuhnbergstraße 27
73037 Göppingen

07161 965939-0
07161 965939-9

redaktion@filstalwelle.de