Kurznews: Landkreis GP - Todesfälle und Situation in den Pflegeheimen im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Kurznews

Landkreis GP - Todesfälle und Situation in den Pflegeheimen im Zusammenhang mit dem Coronavirus

28.04.2021 16:22 Uhr

Todesfälle und Situation in den Pflegeheimen im Zusammenhang mit dem Coronavirus / Ab 3. Mai weitere Personengruppen impfberechtigt

Am heutigen Mittwoch (28.04.2021) hat das Gesundheitsamt einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu vermelden. Die Anzahl der Todesfälle seit Beginn der Pandemie liegt bei 199. Damit sind innerhalb der letzten Woche (seit 21.04.2021) im Landkreis Göppingen 13 Personen verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Dabei handelt es sich um acht Männer und fünf Frauen. Von den verstorbenen Frauen waren zwei über 60 und drei über 80 Jahre alt. Bei den verstorbenen Männern handelt es sich um zwei über 50-Jährige, zwei über 60, zwei über 70 und zwei über 80 Jahre alte Männer. Einer der Todesfälle steht im Zusammenhang mit einer Pflegeeinrichtung im Landkreis.

Aktuell wurde das Coronavirus in drei Pflegeeinrichtungen im Landkreis bei Bewohner*innen oder Mitarbeiter*innen nachgewiesen. Nach heutigem Stand sind insgesamt sieben Bewohner*innen und Pflegekräfte positiv auf das Corona-Virus getestet.

Das Gesundheitsamt meldet am heutigen Mittwoch, 28.04.2021, im Landkreis Göppingen 105 neue Corona-Fälle (Stand 14 Uhr). Seit Beginn der Pandemie wurden damit insgesamt 10683 Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Davon sind bereits 9408 Personen wieder genesen und insgesamt 199 Personen verstorben. Aktuell sind 1076 Personen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Landkreis Göppingen beträgt 244,0 (Stand 27.04.2021, 16 Uhr).

Durch die konstant hohen Fallzahlen der letzten Wochen kommen die Mitarbeiter*innen im Gesundheitsamt an ihre Grenzen. Es wird zunehmend schwieriger, die eingehenden Fälle ohne Verzug bearbeiten zu können. Die Infektionslage im Landkreis ist weiterhin diffus. Es ist von großer Wichtigkeit, dass die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis die bestehende Maskenpflicht sowie Hygiene- und Abstandsregeln konsequent einhalten. Nur so können die Infektionswege unterbrochen und Kontakte wieder lückenlos nachvollzogen werden. Erst dann können Öffnungsstrategien in Betracht gezogen werden.

Im Gesundheitsamt werden aktuell die technischen Voraussetzungen geschaffen, damit im Landkreis Göppingen bald die Luca-App sinnvoll eingesetzt werden kann.

Nachdem die Anzahl der täglich eingehenden Fälle innerhalb der letzten Wochen in ganz Baden-Württemberg stark zugenommen hat, wurde die Corona-Verordnung des Landes entsprechend verändert und angepasst. Die darin festgehaltenen Regelungen decken die kürzlich erlassenen Allgemeinverfügungen im Landkreis Göppingen weitestgehend ab. Aus diesem Grund wurden die im Landkreis gültigen Allgemeinverfügungen aufgehoben, sodass nun fast ausschließlich die in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg festgelegten Maßnahmen gültig sind. Unter anderem beinhaltet die Corona-Verordnung inzwischen auch erste Erleichterungen für vollständig geimpfte Personen, bei denen mit dem entsprechenden Impfnachweis z.B. die Testpflicht bei Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen entfällt. Genaue Informationen dazu und weitere Hinweise zu den aktuellen Regelungen können unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ detailliert eingesehen werden.

Eine Ausnahme, die ab Freitag, 30.04.2021 zusätzlich zur Corona-Verordnung gilt, betrifft die Göppinger Innenstadt. Ab Freitag, 30.04.2021 gilt für den Fußgängerverkehr im öffentlichen Raum eine erweiterte Maskenpflicht im Bereich der Innenstadt Göppingen. Hierzu veröffentlicht der Landkreis am Donnerstag eine entsprechende Bekanntmachung. Die konkreten Straßenzüge, in denen eine Maskenpflicht besteht, können der Bekanntmachung der Allgemeinverfügung auf der Homepage des Landkreises entnommen werden.

Ab Montag, den 03.05.2021 sind in Baden-Württemberg Menschen mit Vorerkrankungen aus § 4 der Corona-Impfverordnung des Bundes (dritte Priorität) impfberechtigt. Auch jeweils bis zu zwei Kontaktpersonen von Menschen, die aufgrund einer dieser Erkrankungen oder aufgrund des Alters von über 60 Jahren pflegebedürftig sind, können ab Montag Impftermine wahrnehmen.

Stand 27.04.2021 wurden 35746 Impfungen durch das Kreisimpfzentrum (KIZ), die Mobilen Impfteams des KIZ Göppingen sowie des Zentralen Impfzentrums (ZIZ) Ulm im Landkreis Göppingen durchgeführt.

Das Landratsamt weist außerdem darauf hin, dass Fragen an die Landkreisverwaltung zum Thema „Testen“ direkt an die interne Arbeitsgruppe Teststrategie gerichtet werden können. Die Arbeitsgruppe ist per Mail unter teststrategie@lkgp.de erreichbar.

(Quelle: Landratsamt Göppingen)


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