Kurznews: Landkreis GP - Voraussichtlich bald weitere Öffnungsschritte / Anbindung der Luca-App im Gesundheitsamt

Kurznews

Landkreis GP - Voraussichtlich bald weitere Öffnungsschritte / Anbindung der Luca-App im Gesundheitsamt

28.05.2021 14:07 Uhr

Corona: Voraussichtlich bald weitere Öffnungsschritte / Anbindung der Luca-App im Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt informiert, dass vermutlich kommende Woche weitere Lockerungen umgesetzt werden können. Im Landkreis Göppingen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz nach den Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts unter www.rki.de/inzidenzen am heutigen Freitag, 28.05. seit zwei Tagen in Folge unter dem Schwellenwert von 50. Sollte sich diese Tendenz fortsetzen und die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Göppingen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 50 bleiben – aktuell also bis Montag, den 31.05.2021, dann treten nach dem Stufenplan der Corona-Verordnung weitere Lockerungen ein. Diese betreffen private Treffen, den Einzelhandel, kulturelle Einrichtungen und die Schulen. Wirksam werden die Lockerungen ab dem Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe durch das Gesundheitsamt des Landkreises, bzw. für die Schulen ab dem übernächsten Tag. Das bedeutet, dass frühestens am Dienstag, 01.06.2021 weitere Lockerungen umgesetzt werden können.

Folgende Änderungen treten bei einer Unterschreitung des Schwellenwertes von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen ein:

•    Private Treffen können mit bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten stattfinden. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen dabei nicht mit.

•    Der Einzelhandel darf öffnen mit der Maßgabe, dass auf den ersten 800 qm Verkaufsfläche ein Kunde pro 10 qm erlaubt ist und über 800 qm ein Kunde pro 20 qm. Besondere Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen, sind weiterhin nicht erlaubt. Die Testpflicht für Kundinnen und Kunden entfällt.

•    Der Betrieb von Bibliotheken und Büchereien, Archiven, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten ist allgemein gestattet, insbesondere ist keine vorherige Terminbuchung erforderlich.

Zu beachten ist, dass die übrigen Auflagen der Öffnungsschritte, insbesondere die Maskenpflicht, das Abstandsgebot und Hygieneregelungen in den verschiedenen Bereichen, erhalten bleiben.

Eine wichtige Erleichterung ergibt sich durch die stabile Unterschreitung des Schwellenwertes von 50 auch für die Schulen, die unter den geltenden Regelungen in den Präsenzunterricht wechseln können. Voraussetzung hierfür ist, dass die Unterschreitung des Schwellenwertes von 50 bis zum Ferienende stabil bleibt.

Die Erleichterungen treten innerhalb der für den Landkreis jeweils geltenden Öffnungsstufe nach dem Stufenmodell ein. Im Landkreis Göppingen gilt seit dem 27.05.2021 die Öffnungsstufe 1. Dies bedeutet, dass für weitere Bereiche, wie etwa Gastronomie, Hotelgewerbe, Kulturveranstaltungen und Sport durch die Unterschreitung des Schwellenwertes von 50 keine Änderungen eintreten. Weitere Öffnungen in diesen Bereichen treten erst in der Öffnungsstufe 2 bzw. 3 ein, welche im Landkreis Göppingen noch nicht gilt.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 50, werden die vorgenannten Lockerungen zurückgenommen.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landes unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ zu finden.

Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass es sowohl von Betrieben als auch von Privatpersonen über die Luca-App verschlüsselte Kontaktdaten empfangen kann. Die technischen Voraussetzungen im Gesundheitsamt bestehen bereits seit längerem, sodass die App eingesetzt werden kann und die Daten bei Bedarf ans Gesundheitsamt übermittelt werden können. Weitere Infos können die Betriebe oder interessierte Bürger*innen unter folgendem Link abrufen: https://www.luca-app.de/faq/.

(Quelle: Landratsamt Göppingen)

 

Mehr zum Thema:

www.luca-app.de/faq

www.baden-wuerttemberg.de



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