Kurznews: Landkreis Göppingen - Weitere Lockerungen ab Mittwoch, 9. Juni

Kurznews

Landkreis Göppingen - Weitere Lockerungen ab Mittwoch, 9. Juni

08.06.2021 13:36 Uhr

Gesundheitsamt stellt fest: 5 Tage unter 35

Weitere Lockerungen ab Mittwoch, 9. Juni

Um auf die rückläufigen Inzidenzen der Corona-Infektionen in zahlreichen Landkreisen und Städten zu reagieren, hat das Land Baden-Württemberg die Regelungen der Corona-Verordnung an die aktuelle Lage angepasst. Die neuen Regelungen sehen hierbei auch raschere Lockerungen für Landkreise und Städte vor, in denen der Schwellenwert von 35 stabil an 5 Tagen in Folge unterschritten ist. Auch für den Landkreis Göppingen gelten diese Erleichterungen ab dem 09.06.2021, da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis stabil an 5 Tagen in Folge unter der Schwelle von 35 geblieben ist. Eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes Göppingen ist am 08.06.2021 erfolgt.

Nach den neuen Regelungen treten dann zusätzlich zu den bereits ab 07.06.2021 gültigen Lockerungen, auch die weiteren Erleichterungen des § 21 Absatz 5a CoronaVO des Landes in Kraft.

Die Erleichterungen betreffen zahlreiche Bereiche:

- Absofort gilt keine Testpflicht mehr für alle Einrichtungen und Aktivitäten der Öffnungsstufen eins bis drei, sofern diese ausschließlich im Freien betrieben werden. Dazu zählen Außengastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen und sportliche Aktivitäten im Freien. Wer im Biergarten sitzt, braucht so keinen Test mehr vorweisen.

- Sportstudios dürfen mit entsprechendem Hygienekonzept wieder öffnen und auch in Spotvereinen ist ein Training unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

- Feiern und Gesellschaften in Gaststätten und im Gastgewerbe sind außen wie innen nun wieder mit bis zu 50 Personen möglich, solange ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis der Gäste vorliegt. Tanzveranstaltungen bilden hierbei die Ausnahme, diese sind weiterhin untersagt.

- Messen, Austellungen und Kongresse sind wieder möglich, solange pro Person sieben Quadratmeter zur Verfügung stehen. Veranstaltungen wie beispielsweise Betriebsversammlungen können außen mit bis zu 750 Personen durchgeführt werden.

- Kulturveranstaltungen im Freien wie beispielsweise Open-Air-Kinos dürfen ebenfalls wieder mit maximal 750 Personen durchgeführt werden.

- Für Vortrags- und Informationsveranstaltungen unter freiem Himmel gilt ebenfalls die Beschränkung auf 750 Gäste.

- Zudem können Schülerinnen und Schüler bei Angeboten aus den Öffnungsstufen, bei denen eine Testpflicht besteht, nun auch einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen, der nicht älter als 60 Stunden ist.

Für den Landkreis Göppingen gelten daher ab dem 09. Juni 2021

    •    die Erleichterungen der Öffnungsstufen 1-3
    •    die Erleichterungen bei einer Inzidenz unter 50
    •    sowie die Erleichterungen bei einer Inzidenz unter 35

nach dem Stufenplan des Landes Baden-Württemberg.

Der Stufenplan ist in einer Übersicht abrufbar unter

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210603_auf_einen_Blick.pdf.

Mit der Feststellung des Gesundheitsamtes sind auch geänderte Regelungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit verbunden. Details hierzu sind in der entsprechenden Corona-Verordnung unter

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-jugendhaeuser/

zu finden.  Diese Änderungen gelten ab Donnerstag, 10. Juni 2021.

Änderungen der Regelungen können sich insbesondere bei wieder steigenden Infektionszahlen

- entsprechend dem Stufenplan des Landes

- nach Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes Göppingen ergeben.

Zu beachten ist, dass - mit Ausnahmen der explizit geregelten Bereiche - grundsätzlich weiterhin die Maskenpflicht und das Abstandsgebot, Hygieneregeln, Testkonzepte und Regelungen zur Kontaktdokumentation gelten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes unter

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/.

(Quelle: Landratsamt Göppingen)

 

Mehr zum Thema:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/



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