05.11.2021 14:30 Uhr
Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung Baden-Württemberg und dem damit gültigen Stufenplan haben sich seit Mittwoch 03.11.21 die Zugangsregeln in die Barbarossa-Thermen und dem 5-Täler Bad geändert.
Ein Zugang ist für nicht immunisierten Personen ab sofort nur noch nach Vorlage eines gültigen PCR-Tests möglich.
Der Zutritt in die Bäder ist für alle Gäste nur möglich mit einem der folgenden Nachweise:
Vollständige Impfung: gültig 14 Tage nach der letzten Impfung
Genesung: positiver PCR-Test mind. 28 Tage und höchstens 6 Monate alt oder positiver PCR-Test älter 6 Monate und 1. Impfung erfolgt
PCR-Test: negatives Testergebnis (max. 48h alt) einer offiziellen Teststelle
Ausnahmen von der PCR-Pflicht:
Kinder bis einschließlich 5 Jahre
Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
Grundschüler, Schüler eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule, Vorlage eines Schülerausweises genügt)
Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigentest erforderlich)
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppe erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
Die Ausnahmen gelten nicht für die Sauna.
Der Eintritt in die Sauna der Barbarossa Thermen ist für nicht immunisierte Personen ist nur nach Vorlage eines gültigen PCR- Tests möglich. Das automatische Aufbuchen in den Sauna Bereich am Übergang von der Badearena aus ist nicht möglich.
Für einen Übertritt muss der Gast an der Kasse einen gültigen PCR Test vorlegen.
(Quelle: PM/EVF)
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