Kurznews: Geislingen - Ab Montag wieder eingeschränkter Dienstbetrieb im Einwohnermeldeamt und Standesamt

Kurznews

Geislingen - Ab Montag wieder eingeschränkter Dienstbetrieb im Einwohnermeldeamt und Standesamt

17.11.2021 11:01 Uhr

Wegen des aktuellen Pandemie-Geschehens muss der Publikumsverkehr im stark frequentierten Bürgeramt ab Montag, 22. November 2021, wieder eingeschränkt werden.

Das bedeutet: Es gibt keine offenen Sprechstunden; Besucher*innen müssen  vorher  einen  Termin  vereinbaren. Termine können online unter der am Seitenende angegebenen Homepage verbindlich reserviert werden. Auch für das Standesamt müssen Bürger*innen ab Montag vorab einen Termin vereinbaren. Das geht telefonisch unter 07331-24 264 oder per E-Mail (standesamt@geislingen.de).

Diese  Regelung  hat  der  Geislinger  Corona-Verwaltungsstab  in seiner  virtuellen  Sitzung  am  16. November 2021 beschlossen. „Aktuell ist das oberste Ziel und auch die Empfehlung des RKI, sämtliche  nicht  notwendigen  Kontakte  zu  vermeiden. Warteschlangen  in  publikumsintensiven öffentlichen Sprechstunden können wir daher mit Blick auf die aktuellen Infektionszahlen im Land schlichtweg  nicht mehr  verantworten.  Dafür  bitten  wir alle  Bürgerinnen  und  Bürger  um Verständnis.“, sagt Ordnungsamtsleiter Philipp Theiner. Dies dient dem Schutz der Bürger*innen, die ins Amt kommen, aber auch der Sicherheit der Mitarbeiter*innen. „Unser Ziel ist es, so den
Dienstbetrieb so lange wie möglich aufrecht zu erhalten“, erklärt Theiner.

Alle anderen Ämter im Rathaus bleiben weiterhin für den Publikumsverkehr geöffnet, da hier der Publikumsandrang in der Regel überschaubarer ist. „Änderungen aufgrund der aktuellen Corona-Lage sind  jedoch  auch  im  gesamten  Rathaus  jederzeit  möglich“, erklärt  Philipp  Theiner.  Allen Bürger*innen wird daher dringend empfohlen, sich vor ihrem Besuch auf dem Rathaus auf der städtischen Homepage (www.geislingen.de) über die aktuellen Regelungen zu informieren.

Für alle Besucher*innen der Stadtverwaltung gilt derzeit:
• Betreten Sie unsere Ämter bitte nur mit medizinischer Maske (OP-Maske, FFP2-Maske).
• Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zu Mitarbeiter*innen sowie anderen Besuchern.
• Verzichten Sie auf das „Händeschütteln“ zu Ihrem und zu unserem Schutz.
• Kontaktverfolgung: Die Stadtverwaltung ist an das Luca-Netzwerk angeschlossen. QRCodes  am  Eingang  des  jeweiligen  Amtes/der Einrichtung  ermöglichen  ein schnelles Einchecken. Im Falle einer Corona-Infektion soll das Luca-System dabei helfen, Infektionsketten  besser  und  schneller  nachzuverfolgen.  Das Luca-System  basiert  auf Freiwilligkeit. Für Bürger*innen, die die Handy-App nicht nutzen, steht die Stadtverwaltung selbstverständlich  auch  offen.  Sie  müssen  jedoch  nach  wie vor ein  Kontaktformular ausfüllen.
• Besucher*innen müssen auch in der Alarmstufe vorher keinen Corona-Test machen und auch keinen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen.


(Quelle: Stadt Geislingen an der Steige)

 

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