05.12.2021 09:39 Uhr
Nach Angaben der baden-württembergischen Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen und CDU Landtagsabgeordnetne für den Landkreis Göppingen, Nicole Razavi, herrscht auch bei 2G-Plus keine Testpflicht wenn die Zweitimpfung / Genesung nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Diese Regel gilt also zum Beispiel in Gaststätten oder bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen
Die Entsprechende Verordnung und die Begründung wird nach Angaben aus CDU-Kreisen allerdings erst am morgigen Montag offiziell verkündet.
Auch der Gaststättenverband DEHOGA hat bereits eine ähnliche Verordnung kommuniziert, spricht aber bisher von einer Befreiung von der Testpflicht für geimpfte oder genesene deren Vollschutz nicht älter als fünf Monate ist.
Diese Information wurde dem DEHOGA Baden-Württemberg aus Kreisen der Landesregierung bestätigt. Der DEHOGA hatte die „2G-Plus“-Regel für die Gastronomie massiv kritisiert und begrüßt daher die jetzt erreichte Erleichterung ausdrücklich. Der Verband dankt allen, die sich dafür in der Landesregierung eingesetzt haben
Foto/Quellen: CDU/PM/DEHOGA/Facebook
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