Kurznews: Göppingen - Glücksbringerin und Glücksbringer im Landratsamt

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Göppingen - Glücksbringerin und Glücksbringer im Landratsamt

15.12.2021 11:45 Uhr

Im Landratsamt Göppingen wurden kürzlich sechs für den Landkreis Göppingen zuständige Schornsteinfeger bestellt. Die meisten von ihnen übernehmen erneut ihren bisherigen Kehrbezirk im Kreis Göppingen. Ein Schornsteinfeger wurde erstmalig als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger in einem Kehrbezirk bestellt. Er hat, nach erfolgter Ausschreibung durch das Regierungspräsidium Stuttgart, den Kehrbezirk seines ehemaligen Chefs übernommen.

Nach der Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes im Jahr 2013 werden die Schornsteinfeger – nach Ausschreibung und Auswahl der Bewerber durch das Regierungspräsidium Stuttgart – vom Landratsamt Göppingen auf sieben Jahre auf ihren Bezirk bestellt. Nach Ablauf dieser Frist wird der Kehrbezirk erneut ausgeschrieben und vom Regierungspräsidium Stuttgart ein Bewerber als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (bBSF) ausgewählt. Diese „Bestellung“ erfolgte kürzlich und das Landratsamt Göppingen durfte sich über einen Besuch der „Glücksbringer“ freuen.

Die Schornsteinfeger sind in zweierlei Funktionen für die Eigentümer oder Besitzer eines Grundstückes oder Raumes zuständig. Einerseits nehmen sie hoheitliche Tätigkeiten wahr in ihrer Funktion als Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und -fegerin
(u.a. Abnahmen von Feuerstätten, Durchführung der Feuerstättenschau) andererseits sind sie auch Handwerker im Schornsteinfegerwesen (Durchführung der allgemeinen Kehr- und Überprüfungsarbeiten).

Das Landratsamt Göppingen ist die Aufsichtsbehörde über die hoheitlichen Tätigkeiten und dient als Ansprechpartner für Schornsteinfeger und Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken oder Räumen bei allen auftretenden Fragen in diesem Bereich.
Für den privatrechtlichen Bereich als Handwerker sind die Schornsteinfeger selbst verantwortlich und unterliegen nicht der Aufsicht des Landratsamtes.

Im Landkreis Göppingen sind 23 bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin (bBSF) auf die verschiedenen Kehrbezirke bestellt.


(Quelle & Bild: Landratsamt Göppingen)


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