Kurznews: Landkreis GP - Corona: Aktueller Stand

Kurznews

Landkreis GP - Corona: Aktueller Stand

04.05.2022 15:37 Uhr

Am Mittwoch (04.05.2022) hat das Gesundheitsamt zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu vermelden. Damit sind im Landkreis Göppingen innerhalb der letzten Woche (seit 27.04.2022) drei Personen verstorben, die zuvor positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Bei den Verstorbenen handelt es sich um zwei Frauen und einen Mann. Die beiden Frauen waren über 90 Jahre alt und der Mann über 80 Jahre. Die Todesfälle stehen nicht im Zusammenhang mit einer Pflegeeinrichtung.

Aktuell wurden in 12 Pflegeeinrichtungen im Landkreis insgesamt 45 Bewohner*innen und Pflegekräfte positiv getestet.

Das Gesundheitsamt meldet am heutigen Mittwoch, 04.05.2022, im Landkreis Göppingen 209 neue Corona-Fälle. Insgesamt wurden damit seit Beginn der Pandemie 81.754 Personen positiv auf das Coronavirus getestet.
Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt im Landkreis Göppingen nach Angaben des Landesgesundheitsamtes aktuell bei 324,6 in ganz Baden-Württemberg bei 536,1. Der Landkreis Göppingen gehört aktuell bundesweit zu den 30 Landkreisen, die unter der Inzidenz von 325 liegen. Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz im Land Baden-Württemberg beträgt 3,6 (Stand 03.05.2022, 16 Uhr). Am 04.05.2022 wurden um 12:00 Uhr 134 COVID-Patient*innen auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg behandelt.

Seit Dienstag, 02. Mai 2022, gilt in Baden-Württemberg eine aktualisierte Corona- Absonderungsverordnung. Demnach endet die Isolation für Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden nach Ablauf von fünf Tagen. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen seit mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome wie Husten oder Fieber mehr haben. Wenn Krankheitssymptome über die fünf Tage hinaus bestehen, muss die Isolation fortgeführt werden und endet spätestens nach zehn Tagen. Ein negatives Testergebnis vor Beenden der Isolation ist nicht mehr notwendig und wird nur vor Arbeitsantritt im medizinisch-pflegerischen Bereich vorausgesetzt. Unabhängig vom Impfstatus entfällt für Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen die Quarantänepflicht vollständig.

Trotz wegfallender Schutzmaßnahmen sind die Fallzahlen noch immer auf einem hohen Niveau und die Pandemie ist noch nicht beendet. “Die Einhaltung des Mindestabstands und der Hygieneregeln wird deshalb nach wie vor dringend empfohlen, vor allem wenn Kontakt zu vulnerablen Personengruppen besteht”, so Dr. Pöhler, Leiter des Gesundheitsamtes.


(Quelle: Landratsamt Göppingen)


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