05.05.2022 17:51 Uhr
Jobcenter und Kreissozialamt arbeiten an einem nahtlosen Rechtkreiswechsel
Die finanzielle Unterstützung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine erfolgt bis zum 31.05.2022 nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Hierfür ist die Abteilung Asyl- und Flüchtlingswesen im Landratsamt Göppingen zuständig. Bisher sind ca. 1.342 (Stand 03.05.2022) ukrainische Geflüchtete bei uns im Landkreis angekommen. Der Großteil hat bei der Abteilung Asyl- und Flüchtlingswesen bereits einen Leistungsantrag gestellt. Für den kommenden Montag sind vom Regierungspräsidium Karlsruhe weitere 50 Personen als Zuweisung für den Landkreis angekündigt.
Ab dem 01.06.2022 sollen ukrainische Geflüchtete einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) bzw. auf Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) haben. Erwerbsfähige Geflüchtete, die bereits im Landkreis Göppingen registriert wurden erhalten dann Leistungen vom Jobcenter im Landkreis Göppingen. Nicht erwerbsfähige Geflüchtete (i.d.R. Rentner) erhalten die Leistungen von der Grundsicherungsabteilung im Landratsamt Göppingen.
Der Landkreisverwaltung und dem Jobcenter ist es wichtig, dass eine nahtlose Auszahlung der Geldleistungen im Übergang zwischen Asylbewerberleistungsgesetz und Arbeitslosengeld II bzw. SGB XII sichergestellt wird. Das Gesetz für den Rechtskreiswechsel ist zwar noch nicht in Kraft getreten, trotzdem arbeiten die Mitarbeitenden der zuständigen Behörden derzeit mit Hochdruck an den Vorbereitungen zum Rechtskreiswechsel für diesen Personenkreis. Die bereits im Landkreis registrierten Leistungsempfänger werden in Kürze weitere wichtige Informationen per Post erhalten.
(Quelle: Landratsamt Göppingen)
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