Kurznews: Göppingen - 64-jähriger ehemaliger US-Soldat wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes aus dem Jahr 1985 angeklagt

Kurznews

Göppingen - 64-jähriger ehemaliger US-Soldat wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes aus dem Jahr 1985 angeklagt

26.07.2022 12:02 Uhr

Cold case nach über 36 Jahren vor Klärung:
64-jähriger ehemaliger US-Soldat wegen versuchten Mordes aus dem
Jahr 1985 angeklagt

Gegen einen heute 64 Jahre alten US-amerikanischen Mann hat die Staatsanwalt-
schaft Ulm dieser Tage Anklage zum Landgericht Ulm wegen versuchten Mordes er-
hoben. Die Anklage wirft dem ehemaligen Soldaten vor, er habe am späten Abend des
23. Oktober 1985 eine für ihn unbekannte, damals 29 Jahre alte Frau in Göppingen im
Bereich einer Parkanlage überfallen und mittels eines Messers bedroht. Er habe sie
anschließend gewaltsam entkleidet und unter Überwindung ihrer Gegenwehr massiv
geschlagen und vergewaltigt. Im weiteren Verlauf habe er mittels eines harten Holzas-
tes mehrfach und in heftiger Weise auf den Kopf der noch auf dem Boden liegenden
und sich bewusstlos stellenden Geschädigten eingeschlagen. Nach Würdigung der
Staatsanwaltschaft wollte der 64-Jährige sein Opfer dadurch töten, um zu verhindern,
dass sie bei der Polizei Angaben zur Tat und zur Aufklärung seiner Identität machen
würde. So sei er letztlich auch davon ausgegangen, dass die Frau durch sein brutales
Vorgehen bereits getötet worden sei, als er ihren Körper in seinen Pkw verschaffte und
einige Kilometer entfernt in einem Waldstück ablegte. Dort habe er die Frau in einen
Straßengraben geworfen und mit Ästen und Laub bedeckt. Glücklicherweise überlebte
die Geschädigte. Sie erlitt aber schwere Verletzungen, u.a. diverse Rippenbrüche, ei-
nen Riss des Trommelfells, Würgemale, eine Kopfplatzwunde und Schürfungen am
gesamten Körper.

Der Tatverdacht gegen den Angeschuldigten beruht auf DNA-Spuren, die am Opfer
gesichert und nun dem 64-Jährigen zugeordnet werden können. Der Angeschuldigte,
der sich seit seiner Auslieferung aus den USA nach Deutschland Ende April 2022 in
Untersuchungshaft befindet, räumte überdies die äußeren Tatumstände und seine Tä-
terschaft nunmehr ein. Er bestreitet aber, in Tötungsabsicht gehandelt zu haben.
Da Mord (und auch versuchter Mord) im Gegensatz zu allen anderen Straftatbeständen
nach deutschem Strafrecht nicht verjährt, kann die Tat unter diesem Gesichtspunkt
auch noch nach über 36 Jahren strafrechtlich verfolgt und bestraft werden. Im Falle
einer anklagekonformen Verurteilung droht dem Angeschuldigten eine lebenslange
Haftstrafe.


(Quelle: Staatsanwaltschaft Ulm)


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