31.08.2022 14:59 Uhr
Kurzfristige Energieeinsparmaßnahmen: Unternehmen im Kreis Göppingen müssen ab 1. September neue Regeln umsetzen
Schaufensterbeleuchtung darf angeschaltet bleiben
Vor dem Hintergrund der aktuellen Gasversorgungslage ist eine neue Energieeinsparverordnung In Kraft getreten, nach der für Unternehmen ab dem 1. September eine Reihe von Vorschriften gelten. Darauf weist die IHK-Bezirkskammer Göppingen angesichts zahlreicher Nachfragen aus dem Einzelhandel hin. „Auf unsere Unternehmen kommen mit den Energiesparmaßnahmen jetzt sehr kurzfristig Anforderungen zu, die es zu beachten gilt“, sagt Sven Maier, der Vizepräsident der IHK-Bezirkskammer Göppingen. Betroffen seien alle Unternehmen und dabei im besonderen Maße der Einzelhandel.
Nach der neuen Regelung muss der Einzelhandel ab dem 1. September Ladentüren und Eingangssysteme, bei deren Öffnung ein Verlust von Heizwärme auftritt, geschlossen halten. Ausnahmen gelten, sofern das Offenhalten nicht für die Funktion des Ein- oder Ausganges als Fluchtweg erforderlich ist. Für ausnahmslos alle Unternehmen wird darüber hinaus die Nutzung von beleuchteten Werbeanlagen eingeschränkt. Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt. Dies gilt dann nicht, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist. Die IHK-Bezirkskammer Göppingen weist darauf hin, dass das Beleuchtungsverbot auch für Hotels, Gaststätten sowie Dienstleister oder Industriebetriebe gelte, unabhängig von deren Öffnungszeiten. „Nicht betroffen jedoch ist die Schaufensterbeleuchtung, damit wird ein Mindestmaß an Sicherheit gewährleistet“, betont Maier. Betroffene Unternehmen können sich bei Fragen direkt an die IHK-Rechtsexpertin Stefanie Suppan von der IHK-Bezirkskammer Göppingen unter der Rufnummer 07161-6715-8431 wenden.
(Quelle: IHK Region Stuttgart Bezirkskammer Göppingen)
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