Ulm (ots) - Gegen 7.30 Uhr kontrollierte der Verkehrsdienst Mühlhausen den Fahrer eines Sattelzuges auf dem Gelände der Tank- und Rastanlage. Denn der hatte zuvor auf der A8 in Fahrtrichtung Ulm nicht auf das für ihn geltende Überholverbot geachtet. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Mann im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis war. Sein rumänischer Führerschein war jedoch ungültig. Da der 55-JÄhrige keinen festen Wohnsitz im Bundesgebiet hatte, musste er auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsleitung in Höhe von 500 Euro hinterlegen. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Die ausländische Spedition kmmerte sich um einen Ersatzfahrer für den Sattelzug. Bis dahin wurden die Fahrzeugpapiere und der Fahrzeugschlüssel von der Polizei einbehalten.
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