Kurznews: Landkreis Göppingen - AWB: Abfallgebührenbescheide 2024 werden ab dem 30. Januar versandt

Kurznews

Landkreis Göppingen - AWB: Abfallgebührenbescheide 2024 werden ab dem 30. Januar versandt

25.01.2024 18:19 Uhr

Neue Gutscheine für die Anlieferung von Bauschutt und Altholz enthalten

Ab dem 30.01.2024 erhalten die rund 120.000 Abfallgebührenzahler des Landkreises Göppingen ihre Gebührenbescheide für das Jahr 2024 zusammen mit jeweils einem Bestellschein für die Abholung von Sperrmüll und Elektrogeräten. Ebenfalls im Schreiben enthalten ist eine Gutscheinkarte, die vier Einzelgutscheine beinhaltet.
Einer dieser Einzelgutscheine berechtigt – wie in den Vorjahren – zur Abholung von 60 Biobeuteln. Er kann bei den auf der Internetseite, in der AWB-App und im Abfall ABC veröffentlichten Ausgabestellen eingelöst werden.
Neu sind die drei Gutscheine für die Anlieferung von Bauschutt und Altholz auf den Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren. Für die Anlieferung von je 20 Litern Bauschutt gibt es zwei Gutscheine, für die Anlieferung von einem Kubikmeter Altholz einen Gutschein. Anlieferungen auf den Wertstoffhöfen sind dann nur noch mit Gutschein möglich. Bis Ende Februar gilt eine Übergangsfrist. Größere Mengen werden nur noch in den Wertstoffzentren in Göppingen und Geislingen gegen Gebühr angenommen.

Im Abfallgebührenbescheid 2024 erfolgt die abschließende „Endabrechnung“ für das Jahr 2023 zusammen mit der Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2024. Wurden im Jahr 2023 mehr Leerungen vorausbezahlt als tatsächlich in Anspruch genommen wurden, erfolgt eine Verrechnung auf die zu entrichtenden Abfallgebühren für das Jahr 2024, unter Berücksichtigung der zehn Mindestleerungen. Wurde der Mülleimer hingegen häufiger zur Leerung bereitgestellt, sind diese Leerungen nachträglich zu entrichten – zusammen mit den Abfallgebühren für das Jahr 2024. Als Beilage zum Abfallgebührenbescheid erhalten alle Haushalte und Arbeitsstätten eine übersichtliche Erläuterung zum Aufbau des Bescheides und zur Berechnung der Gebühren.

Bei der Berechnung der Vorauszahlung der Leerungsgebühren werden die Leerungszahlen des jeweiligen Vorjahres unter Berücksichtigung von zehn Mindestleerungen zugrunde gelegt. Wer also zum Beispiel 20 Leerungen im Jahr 2023 in Anspruch genommen hat, muss im Jahr 2024 auch 20 Leerungen als Vorauszahlung entrichten. Wurden weniger als zehn Leerungen genutzt, sind trotzdem zehn Mindestleerungen für das Jahr 2024 zu entrichten – hier kann unter Umständen die Wahl eines kleineren Mülleimers bei der Reduzierung der Abfallgebühren helfen. Bei Haushalten und Arbeitsstätten, die sich erstmalig an die Abfallentsorgung anschließen und für die daher noch keine Vorjahreswerte vorliegen, werden unabhängig von der Behältergröße (ggf. anteilig) zehn Leerungen als Vorauszahlung im ersten Veranlagungsjahr erhoben.

Um Datenfehler auszuschließen, sollte die auf dem Gebührenbescheid aufgedruckte Behälternummer mit der Nummer seitlich auf dem Behälter (ggf. auf dem Deckel) abgeglichen werden. Falls diese Nummern nicht übereinstimmen, dies bitte schriftlich beim Abfallwirtschaftsbetrieb melden.

Auf den Gebührenbescheiden befinden sich auch die neuen Zugangsdaten für das Online-Bürgerportal www.myawb.de. Wer noch kein individuelles Passwort vergeben hat, kann sich mit diesen Zugangsdaten anmelden und ein eigenes Passwort festlegen.
Im Online-Bürgerportal kann man eine Übersicht über die bereits erfolgten Leerungen seiner Restmülltonne abrufen, Sperrmüll- oder Elektrogeräteabholungen bequem digital anmelden oder Reklamationen an den AWB übermitteln. Zudem ist es möglich, ein SEPA-Lastschriftmandat einzurichten. Der AWB empfiehlt, von diesen digitalen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Dadurch werden beispielsweise keine Zahlungstermine versäumt, so dass unnötige Mahngebühren und sonstige Kosten entfallen. Momentan lassen rund ein Drittel aller Gebührenzahler ihre Abfallgebühren von ihrem Konto abbuchen. Durch die Einrichtung des SEPA-Lastschriftmandats wird schließlich auch die Arbeit des AWB erleichtert.

Wer Fragen zum Gebührenbescheid oder bis Ende Februar noch keinen Gebührenbescheid für das Jahr 2024 erhalten hat, sollte sich per E-Mail gebuehren@awb-gp.de oder telefonisch unter 07161 202-8888 beim Abfallwirtschaftsbetrieb melden.

Erfahrungsgemäß erreichen den AWB in den ersten Tagen nach Versand der Gebührenbescheide sehr viele Anrufe. Hierfür wurde zwar organisatorisch vorgesorgt, Wartezeiten sind aber nicht auszuschließen. Bereits heute bittet der AWB daher um Geduld oder man wartet mit seinem Anruf ein oder zwei Wochen ab bzw. nimmt per E-Mail Kontakt auf.


(Quelle: Mitteilung Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen)


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