Kurznews: Böhmenkirch - Reh quert Straße und wird getötet / Sachschaden entstand am Donnerstag bei einem Unfall bei Böhmenkirch.

Kurznews

Böhmenkirch - Reh quert Straße und wird getötet / Sachschaden entstand am Donnerstag bei einem Unfall bei Böhmenkirch.

13.09.2024 11:16 Uhr

Ulm (ots) - Kurz vor 6.45 Uhr fuhr die 32-Jährige mit ihrem Mercedes auf der Verbindungsstraße Hanenkamm zwischen Waldhausen und Steinkirchen. Ein Reh querte in Kurvenbereich die Straße. Die Fahrerin des Mercedes konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und erfasste das Wildtier. Das verendete an der Unfallstelle. Bei dem Unfall entstand ein Sachschaden von etwa 500 Euro. Die Fahrerin blieb unverletzt. Die Polizei rät, besonders in den frühen Morgenstunden, bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel zu rechnen. Besondere Vorsicht gilt auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Denn die Schilder werden gerade dort aufgestellt, wo sich häufig Wildunfälle ereignen. Dort halten sich Tiere gerne auf Grünstreifen, Feldern und Wiesen auf. Autofahrer sollen hier langsam fahren, aufmerksam und bremsbereit sein. Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt für Autofahrer: Abblenden, bremsen, hupen und erforderlichenfalls anhalten. Das Tier hat so die Möglichkeit zur Flucht. Mit der Warnblinkanlage werden nachfolgende Autofahrer gewarnt. Für den Hintermann gilt: Sicherheitsabstand einhalten, denn der Vorausfahrende muss vielleicht wegen Wild plötzlich bremsen. Sind die Tiere weg, kann mit Schrittgeschwindigkeit weitergefahren werden. Wildtiere halten sich oft in Gruppen auf. Sieht man eines, können weitere Tiere in der Nähe sein. Kommt es trotzdem zum Unfall, muss die Unfallstelle umgehend abgesichert werden. Also Warnblinklicht einschalten und Warndreieck aufstellen. Verletzte oder getötete Wildtiere dürfen auf keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden. Die verletzten Tiere könnten in Panik geraten oder mit Krankheiten infiziert sein. Am besten ist, die Polizei zu verständigen. Die informiert den zuständigen Jagdpächter. Eine Wildunfallbescheinigung erhält der Autofahrer dann bei der Polizei. Damit kann er seinen Schaden am Auto bei der Kaskoversicherung geltend machen.


Original-Content von: Polizeipräsidium Ulm, übermittelt durch news aktuell


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