Kurznews: Donzdorf - Wild quert Straße / Am Montag kolliderte ein Autofahrer auf der B466 bei Donzdorf mit einem Reh.

Kurznews

Donzdorf - Wild quert Straße / Am Montag kolliderte ein Autofahrer auf der B466 bei Donzdorf mit einem Reh.

29.10.2024 10:52 Uhr

Ulm (ots) - Um 5.30 Uhr fuhr ein 29-Jähriger von Grünbach in Richtung Donzdorf. Dort querte ein Reh die Bundesstraße. Der Fahrer des Audi konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und erfasste das Wildtier. Das verletzte Tier flüchtete anschließend an der Unfallstelle. Bei dem Unfall entstand ein Sachschaden von etwa 1.000 Euro. Der 29-Jährige blieb unverletzt. Die Polizei rät, besonders in den frühen Morgenstunden, bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel zu rechnen. Besondere Vorsicht gilt auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Denn die Schilder werden gerade dort aufgestellt, wo sich häufig Wildunfälle ereignen. Dort halten sich Tiere gerne auf Grünstreifen, Feldern und Wiesen auf. Autofahrer sollen hier langsam fahren, aufmerksam und bremsbereit sein. Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt für Autofahrer: Abblenden, bremsen, hupen und erforderlichenfalls anhalten. Das Tier hat so die Möglichkeit zur Flucht. Mit der Warnblinkanlage werden nachfolgende Autofahrer gewarnt. Für den Hintermann gilt: Sicherheitsabstand einhalten, denn der Vorausfahrende muss vielleicht wegen Wild plötzlich bremsen. Sind die Tiere weg, kann mit Schrittgeschwindigkeit weitergefahren werden. Wildtiere halten sich oft in Gruppen auf. Sieht man eines, können weitere Tiere in der Nähe sein. Kommt es trotzdem zum Unfall, muss die Unfallstelle umgehend abgesichert werden. Also Warnblinklicht einschalten und Warndreieck aufstellen. Verletzte oder getötete Wildtiere dürfen auf keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden. Die verletzten Tiere könnten in Panik geraten oder mit Krankheiten infiziert sein. Am besten ist, die Polizei zu verständigen. Die informiert den zuständigen Jagdpächter. Eine Wildunfallbescheinigung erhält der Autofahrer dann bei der Polizei. Damit kann er seinen Schaden am Auto bei der Kaskoversicherung geltend machen.


Original-Content von: Polizeipräsidium Ulm, übermittelt durch news aktuell


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