Kurznews: Geislingen - Winterdienst in der Stadt: Hinweise für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer

Kurznews

Geislingen - Winterdienst in der Stadt: Hinweise für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer

13.11.2024 10:45 Uhr

Winterdienst in Geislingen an der Steige – Wichtige Hinweise für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer

Die kalte Jahreszeit hat begonnen, und unser Winterdienst ist bereit, in den kommenden Monaten die rund 400 Kilometer Straßen, Wege und Radwege in unserer Stadt sicher und befahrbar zu halten. „Für eine reibungslose Schneeräumung und sichere Verkehrswege sind wir jedoch auch auf die Mithilfe aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer angewiesen“, sagt Ordnungsamtsleiter Manuel Birle. Wir bitten daher, die folgenden Hinweise zu beachten.

Vorsicht bei engen Straßen
Die Stadt bittet alle Bürgerinnen und Bürger darauf zu achten, ihre Fahrzeuge so abzustellen, dass die Räumfahrzeuge jederzeit ungehindert passieren können. Gerade wenn der Winterdienst im Einsatz ist, werden die Straßen durch schneebedeckte Fahrbahnränder oft deutlich enger. Es soll beachtet werden, dass laut Straßenverkehrsordnung das Halten und Parken an solchen engen Stellen nicht zulässig ist. Eine Straße gilt als „eng“, wenn die Restfahrbahnbreite weniger als 3,05 Meter beträgt. Diese Breite soll stets freigehalten wird – bei Missachtung droht ein Verwarnungsgeld.
Ein zu enges Abstellen der Fahrzeuge behindert nicht nur den Winterdienst, sondern kann auch Rettungsfahrzeuge oder Löschfahrzeuge daran hindern, Einsatzorte rechtzeitig zu erreichen. Um dies zu verhindern, wurden in einigen Straßen bereits mobile Halteverbotsschilder aufgestellt, die von November bis März unabhängig von der Witterungslage gelten. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für diese Maßnahme zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit. Der Gemeindevollzugsdienst wird die Einhaltung dieser Halteverbote regelmäßig kontrollieren, um eine ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.

Räum- und Streupflicht für Bürgerinnen und Bürger
Die Mitarbeiterinnen unseres Bauhofs befreien Straßen und einige Radwege im Stadtgebiet sowie den Ortsteilen von Schnee und Eis – gemäß einer festgelegten Prioritätenliste. Zuerst werden Hauptverbindungsstraßen wie die B10, die Überkinger Straße sowie Steigungen und Straßen mit öffentlichem Nahverkehr geräumt und gestreut. Im Anschluss folgen die Wohngebiete.

Bürgersteige und Fußwege entlang privater Grundstücke zählen jedoch nicht dazu. Laut der städtischen Räum- und Streupflichtsatzung sind alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Besitzerinnen und Besitzer verpflichtet, Gehwege vor ihrem Grundstück bei Schnee und Eisglätte sicher zu machen. Gehwege sind montags bis freitags bis 7.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr geräumt und gestreut zu halten. Tritt Glätte tagsüber bis 21.00 Uhr auf, ist unverzüglich zu streuen – bei Bedarf auch mehrmals. Für das Bestreuen sollen Sand, Splitt oder Asche verwendet werden; Salz sollte nur sparsam eingesetzt werden. Der geräumte Schnee darf auf dem Gehweg oder am Fahrbahnrand angehäuft, jedoch keinesfalls auf die Fahrbahn geschoben werden.

Die Stadtverwaltung dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Mithilfe und die Einhaltung dieser Regelungen.



(Quelle: Mitteilung Stadt Geislingen, Symbolbild)


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