Ulm (ots) - Gegen 18.30 Uhr besprühten die 15 und 16 Jahre alten Jungs im Bereich des Bahnhofes eine Schallschutzmauer. Und das auf einer Fläche von rund 25 Quadratmetern. Beobachtet wurden sie von einer Zeugin. Die informierte die Polizei. Eine Polizeistreife konnte die Jugendlichen auf frischer Tat antreffen. Allerdings flüchteten sie beim Erkennen der Polizizei. Nur kurze Zeit später konnten die Schmierer in der Dammstraße erneut gesehen werden. Die Beiden wurden nach einer Verfolgung zu Fuß in einem Hinterhof eines Wohnhauses in der Donzdorfer Straße vorläufig festgenommen. Ein Sachschaden an den vier Lärmschutzelementen von rund 10.000 Euro blieb zurück. Die Jugendlichen müssen sich nun wegen Sachbeschädigung verantworten. Beide wurden von den Eltern auf der Polizeidienststelle abgeholt. Graffiti an Hauswänden, auf Straßenschildern oder Zugwaggons sind zumeist nicht nur illegal, da ohne Einwilligung der Eigentümer angebracht und haben damit strafrechtliche Konsequenzen, sie können zudem auch beträchtliche finanzielle Folgen für die zumeist jugendlichen Sprayer haben. Eltern sollten ihre Kinder deshalb über die Folgen illegaler Graffiti aufklären. Denn illegale Graffiti gelten als Sachbeschädigung, bei der schnell ein Schaden von mehreren tausend Euro entstehen kann, für die der Verursacher - wird er erwischt - aufkommen muss. Wird bei einer Gruppe von Sprayern nur ein Täter überführt, haftet dieser für den gesamten Schaden. Für die entstandenen Kosten sind illegale Sprayer 30 Jahre lang schadenersatzpflichtig. Tipps gibt die Polizei im Internet unter www.polizei-beratung.de.
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