20.05.2025 12:04 Uhr
Im Landkreis Göppingen arbeiten aktuell rund 6.800 Menschen zum gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde – doch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sieht hier deutlichen Nachholbedarf.
Nach einer aktuellen Analyse des Pestel-Instituts könnten von einer Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro rund 19.700 Beschäftigte in der Region profitieren. Das entspricht all jenen, die derzeit weniger als 15 Euro pro Stunde verdienen.
NGG-Regionalgeschäftsführer Michael Gutmann fordert eine schnelle und deutliche Erhöhung: „Steigende Lebenshaltungskosten, höhere Mieten und Preise machen es vielen Beschäftigten schwer, mit dem aktuellen Mindestlohn über die Runden zu kommen. Die Portemonnaies müssen dringend dicker werden. Der Mindestlohn muss deutlich nach oben gehen“, betont Gutmann. Nach seinen Berechnungen würde ein Mindestlohn von 15 Euro für Vollzeitbeschäftigte monatlich rund 375 Euro brutto mehr bedeuten. Auch volkswirtschaftlich hätte eine Erhöhung spürbare Effekte: Nach Angaben des Pestel-Instituts würde die Kaufkraft im Landkreis Göppingen um rund 13,4 Millionen Euro pro Jahr steigen. „Gerade im Niedriglohnbereich fließt fast jeder zusätzliche Euro direkt in den Konsum – von der neuen Waschmaschine bis zum Lebensmitteleinkauf“, so Gutmann weiter.
Die NGG verweist zudem auf die EU-Mindestlohnrichtlinie, die einen Mindestlohn von 60 Prozent des Medianlohns vorsieht. Für Deutschland würde das laut aktuellen Berechnungen einem Stundenlohn von etwa 15 Euro entsprechen – ein Wert, den auch die Gewerkschaft ver.di und die Grünen im Bundestag fordern.
Entscheidend ist nun die anstehende Sitzung der Mindestlohnkommission Ende Juni. Sie soll festlegen, wie hoch der Mindestlohn in den kommenden Jahren ausfallen wird. Gutmann mahnt Tempo an: „Wer am unteren Lohn-Limit arbeitet, hat mehr Respekt verdient – und das heißt auch mehr Lohn. Die Kommission muss jetzt den entscheidenden Schritt Richtung 15 Euro machen.“
Die NGG betont, dass eine Anhebung nicht nur an der Tarifentwicklung, sondern auch an der Kaufkraft und der 60-Prozent-Marke des Medianlohns orientiert werden müsse. Ein Einschreiten des Gesetzgebers sei aktuell nicht erforderlich, da die Kommission alle notwendigen Kriterien für eine sinnvolle Erhöhung bereits an der Hand habe.
(Quelle & Bild: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
Region Ulm-Aalen-Göppingen)
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