Ulm (ots) - Um 14.30 Uhr kontrollierte die Polizei den Autofahrer auf dem Gelände der Tank- und Rastanlage. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Mann im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis war. Der bosnische Führerschein war jedoch ungültig. Da der 35-Jährige schon seit September 2024, also mehr als 180 Tagen in Deutschland wohnt, verlor sein ausländischer Führerschein die Gültigkeit. Der Mann sieht nun einer Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis entgegen. Sein Peugeot mit deutscher Zulassung musste er stehen lassen. Grundsätzlich gilt: Wer einen Führerschein eines nicht-europäischen Landes besitzt, muss diesen bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland umschreiben lassen. Nach 180 Tagen verliert diese Fahrerlaubnis nämlich in der Regel ihre Gültigkeit. Informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Behörde, um sicher zu stellen, dass Sie nie ohne gültigen Führerschein im Straßenverkehr unterwegs sind.
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