Kurznews: Landkreis Göppingen - Neue gesetzliche Vorgaben bei Umzügen im Strom

Kurznews

Landkreis Göppingen - Neue gesetzliche Vorgaben bei Umzügen im Strom

28.05.2025 16:05 Uhr

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben bei Umzügen im Strom.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat beschlossen, dass Strom-Lieferantenwechsel künftig schneller und einfacher erfolgen sollen – mit weitreichenden Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher: Rückwirkende An- und Abmeldungen sind ab diesem Stichtag nicht mehr möglich.

Damit es nicht zu unnötigen Kosten kommt, sollten Ein- und Auszüge künftig unbedingt mindestens 14 Tage im Voraus gemeldet werden. Wer seinen Auszug oder den Verkauf einer Immobilie nicht rechtzeitig mitteilt, bleibt weiterhin als Vertragspartner für die bisherige Verbrauchsstelle eingetragen – und haftet entsprechend für den Stromverbrauch. Der Zählerstand sollte direkt nach der Schlüsselübergabe festgehalten und an uns übermittelt werden – idealerweise mithilfe eines Übergabeprotokolls.

Neu ist auch, dass für den Lieferantenwechsel künftig nicht mehr die Zählernummer, sondern die sogenannte Marktlokations-ID (MaLo-ID) erforderlich ist. Diese eindeutige, elfstellige Kennung ist auf der letzten Stromrechnung zu finden. Unverändert bleiben bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen – dennoch kann ein Lieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 technisch innerhalb von 24 Stunden vollzogen werden.

Die neuen Vorgaben vereinfachen den Datenaustausch zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern, Messstellenbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern. Für unsere Kundinnen und Kunden bedeutet das: mehr Tempo, aber auch mehr Verantwortung bei der rechtzeitigen Meldung von Umzügen und Vertragswechseln.

Alle Infos auf einen Blick finden Sie unter: www.evf.de/strom/lieferantenwechsel.


(Quelle: Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG)


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