04.07.2025 19:54 Uhr
Klaus Riegert vollumfänglich freigesprochen
Wie die NWZ am 18.11.2023 berichtete wurde der langjährige Bundestagsabgeordnete Klaus Riegert vom Amtsgericht Berlin wegen Betrugs verwarnt.
Er soll absichtlich private Einkünfte verschwiegen haben und dadurch von 2016 – 2022 ungekürzte Altersentschädigung vom Bundestag bekommen haben. Gegen diese Verurteilung hat Klaus Riegert Berufung eingelegt und wurde im Mai 2025 von der 58. Strafkammer des Landgerichts Berlin freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig. Darin heißt es: „Der Angeklagte wird auf Kosten der Landeskasse Berlin, die auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen hat, freigesprochen.“
Die strittige Norm im Abgeordnetengesetz lautet: „Für Mitglieder, die dem Bundestag ab der 16. Wahlperiode angehören, gilt bis zur Vollendung des in § 19 Abs. 1 und 2 jeweils genannten Alters § 29 Abs. 3 auch für private Erwerbseinkünfte entsprechend.“
Der langjährige sportpolitische Sprecher seiner Fraktion war jedoch schon ab der 12. Wahlperiode Mitglied des Bundestags.
Klaus Riegert ist 1992 für den verstorbenen Lutz Stavenhagen noch in Bonn in das Hohe Haus nachgerückt. Somit war er der Auffassung, von der genannten Regelung nicht erfasst zu sein.
Dazu in der Urteilsbegründung des Landgerichts Berlin: „Es handelt sich bei dieser Auslegung nicht um eine Einzelmeinung des Angeklagten: Diese Auffassung wird – auch noch aktuell – auf der Webseite des Deutschen Bundestages im Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) zugrunde gelegt, wo zum Inhalt des Gesetzes angegeben ist, dass der Inhalt des § 25 Abs. 5 AbgG für „Neumitglieder“ ab der 16. Wahlperiode gelten soll. Entsprechendes ist im Datenhandbuch des Deutschen Bundestags (DHB) ebenfalls eine Publikation des Deutschen Bundestag, ausgeführt…….“, wie auf Seite 5 der Urteilsbegründung zu lesen ist.
Eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zu dieser Rechtslage existierte in den Jahren 2016 – 2022 und auch aktuell hierzu nicht.
„Zudem habe ich 2013 dem zuständigen Referat eine Gehaltsmitteilung vorgelegt, 2016 auf einem Formular angegeben, das ich sozialversicherungspflichtig im Christophsbad Göppingen beschäftigt bin. Und jedes Jahr noch meinen Einkommensbescheid des Finanzamtes nach Berlin geschickt,“ erläuterte Riegert. Offensichtlich wolle die Bundestagsverwaltung von eigenen Versäumnissen ablenken, so der frühere Wahlkreisabgeordnete.
Das Verfahren zog sich jetzt über 3 Jahre hin – Verschiebungen und Absagen wegen Beweisanträgen, fehlenden Schöffen und einer erkrankten Richterin machten die Zeit für Klaus Riegert nicht einfach.
Er berichtet von ganz neuen Erfahrungen: „Mit über 60 Jahren zum ersten Mal als Angeklagter vor Gericht. Trotz reinen Gewissen eine enorme Belastung. Schlaflose Nächte durch die gedankliche Belastung waren mir in dieser Form neu,“ erzählt er.
Die Unterstützung und Rückendeckung durch Ehefrau, Familie, Bekannte und Freunde haben mir geholfen und mich durch eine schwierige Zeit gebracht. „Dafür möchte ich allen herzlich danken“, so der Ex-Bundestagsabgeordnete abschließend.
(Quelle: Klaus Riegert)
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