Ulm (ots) - Kurz vor 14 Uhr war ein 73-Jähriger auf dem Geh- und Radweg in der Schorndorfer Straße in Richtung Esslinger Straße unterwegs. Der Radler stürzte von seinem Fahrrad und verletzte sich leicht am Kopf. Einen Helm trug der Rabbit-Fahrer nicht. Bei der Unfallaufnahme stellte die Polizei fest, dass der Mann Alkohol getrunken hatte. Mit über zwei Promille war der Radler unterwegs. Der Rettungsdienst verbrachte den Mann in eine umliegende Klinik. Dort musste der 73-Jährige zudem eine Blutprobe abgeben. Den Radler erwartet nun eine Strafanzeige. Hinweis von der Polizei: Laut Gesetz ist es zwar erlaubt bis 1,6 Promille Fahrrad zu fahren, strafbar kann man sich aber schon früher machen. Das passiert, wenn man mit niedrigerer Alkoholisierung trotzdem nicht in der Lage ist, das Fahrrad sicher zu führen. Aufgrund der oft schweren Folgen von alkoholisiertem Fahren fallen hier die Strafen auch sehr hoch aus. Fahrradfahren erfordert einen Gleichgewichtssinn, unter Alkoholeinfluss kann dieser stark beeinträchtigt sein. Betrunkene Radfahrer können dann gefährlich stürzen oder anders verunfallen. In Vergangenheit kam es immer wieder so zu schweren Verletzungen. Die Polizei rät, ausschließlich nüchtern Fahrrad zu fahren, das sichere Fahren mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss wird oft unterschätzt und dann ist es meist zu spät.
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