06.08.2026 10:15 Uhr
Gegen einen Jugendlichen hat die Staatsanwaltschaft Ulm Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Ulm wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und des vorsätzlichen unerlaubten Besitzes und Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe erhoben.
Nach dem Anklagevorwurf soll sich der Jugendliche am 28. Januar 2026 in einem Dönerimbiss in Göppingen als privater Personenschützer des Inhabers aufgehalten haben.
Nachdem es am selben Abend durch einen anderweitigen Verfolgten zu einer Schussabgabe auf den hinter dem Tresen stehenden Inhaber gekommen sein soll, habe der Jugendliche unvermittelt mit Tötungsabsicht auf den anderweitig Verfolgten geschossen. Der Flüchtende habe in diesem Moment bereits die vordere Eingangstüre des Imbisses passiert gehabt.
Das Projektil soll die Decke getroffen und den flüchtenden Täter verfehlt haben. Der Angeschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen eingelassen und befindet sich in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Ulm weist darauf hin, dass der Angeschuldigte bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt.
(Quelle: Staatsanwaltschaft Ulm)
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